Gleichstellung (Migranten)
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Unter der Gleichstellung von Migranten versteht man die Integration und die Erreichung der faktischen Chancengleichheit von Menschen mit migrantischem Hintergrund in der Gesamtgesellschaft in Bezug auf Sprache, Ausbildung, Berufsausübung und Fort- und Weiterbildung im beruflichen und privaten Bereich sowie im kulturellen Lebensbereich.
[Bearbeiten] Themen
- Familiennachzug: Beschränkt auf die Schweiz gilt, dass der Ehegatte und seine Kinder bzw. die Kinder des Antragstellers welche jünger als 21 Jahre alt sind, in den Genuss des Familiennachzugs kommen. Dem Antragsteller ist es erlaubt, die eigenen Eltern und/ oder die Eltern des Ehegatten nachzuziehen, wenn deren Unterhalt gesichert ist. Schüler und Studenten dürfen lediglich Ihre Ehegatten und Kinder nachziehen. Die Kinder haben ein Recht auf gleiche Schul- und Berufsausbildung wie die Schweizer Staatsbürger.
Die Genehmigung kann nur gegeben werden, wenn ein gültiger Pass oder Identitätsnachweis vorgelegt werden kann. Aus Drittstaaten Eingereiste brauchen entweder ein Visum (Nicht-EU-Mitglieder)oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Der Heimatstaat muss eine Bescheinigung über die Verwandtschaftsverhältnisse ausstellen.
- schulische Förderung
- Sprachförderung
- Arbeits- und Sozialrecht
- Gesundheitsversorgung
[Bearbeiten] Siehe auch
- Gleichstellung
- Gleichstellung (Geschlecht)
- Gleichstellung (Behinderte)
- Gleichstellung (Homosexuelle)
- Gleichstellung (Soziale Herkunft)
[Bearbeiten] Weblinks
- www.infodienst.bzga.de - Zu aktuellen Themen der Gleichstellung von Migranten
- www.bamf.de - Umfassendes Gutachten zu Migration und Integration (PDF)