Große Anfrage
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Große Anfragen sind Fragen, die meist von einer Fraktion der Opposition eingereicht werden und an die Bundes- oder Landesregierung gerichtet sind.
Große Anfragen an die Bundesregierung sind gemäß § 100, Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) kurz und bestimmt zu fassen, können mit einer kurzen Begründung versehen werden und sind dem Bundestagspräsidenten einzureichen. Dieser fordert die Bundesregierung auf, zu erklären, ob und wann sie die Anfrage beantwortet. Die Beantwortung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen sind Große Anfragen meist länger, werden im Bundestag bzw. den Landesparlamenten debattiert und erfordern eine ausführlichere schriftliche Antwort.
Das Verfahren für Große Anfragen an die Bundesregierung ist in den §§ 100-103 der Geschäftsordnung des Bundestages der Bundesrepublik Deutschland geregelt.