Landesregierung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Landesregierung bezeichnet man die obersten kollegialen Verwaltungsorgane der Teilstaaten eines Bundesstaats oder in autonomen Gebietskörperschaften eines dezentralisierten Einheitsstaats in
- Deutschland, siehe Landesregierung (Deutschland)
- Österreich, siehe Landesregierung (Österreich)
- Südtirol, siehe Landesregierung (Südtirol)
Der Begriff ist in der Schweiz, abweichend von der obigen Definition, auch eine geläufige Umschreibung des Bundesrates.
![]() |
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |