Hofstaat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Es fehlt das wichtige Kapitel zur Geschichte des Hofes, welches die Frage beantwortet, wodurch die Veränderungen stattfanden, durch welche gesellschaftlichen Prozesse, aus welchen machtpolitischen Ursachen.
Hilf Wikipedia, indem du die fehlenden Informationen recherchierst und einfügst! |
Der Hofstaat oder die Höfische Gesellschaft ist die Gesamtheit der Personen, die einen regierenden Fürsten und dessen Familie am Hofe umgeben. Monarchische Höfe geben historische Beispiele ausgefeilt ritualisierter Herrschaftsformen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Allgemeines
Der Hof (lat. curia, aula, franz. cour, engl. court) ist ursprünglich der von den Gebäuden eines Gutes umschlossene freie Platz, auf welchem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese Gefolgschaft selbst; ferner Bezeichnung für die Residenz eines Fürsten (Hoflager) sowie für den Fürsten selbst mit seiner Familie und seiner Umgebung.
Die hervorragende Stellung, welche das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten einnimmt, rechtfertigt und erheischt einen gewissen äußern Glanz, mit welchem sich die Majestät umgibt. Die Beispiele von Höfen, an welchen die geistigen Interessen der Nation gefördert und Wissenschaft und Kunst gepflegt wurden, wie an dem Hof der Medici und an dem weimarischen Musenhof, standen in früherer Zeit nur vereinzelt da.
Im übrigen sind die Hofhaltungen in ihrem Wesen und in ihrer Einrichtung je nach der Kulturstufe der einzelnen Völkerschaften sehr verschieden; doch ist es unverkennbar, dass das Hofwesen des Orients, welches zum Teil theokratischen Anschauungen seine Entstehung verdankte, vielfach in den abendländischen Staaten nachgeahmt worden ist und dass sich gewisse Spuren davon bis in die Gegenwart hinein erhalten haben.
[Bearbeiten] Rom und Byzanz
Im Altertum fielen die Funktionen der Hofbeamten regelmäßig mit denen der Staatsdiener zusammen. So war es z. B. unter den römischen Kaisern, bei welchen die hohen Militärbeamten zugleich die unmittelbare Umgebung und den Hofstaat des Kaisers bildeten.
Besonders kompliziert war die Hofhaltung in Byzanz, welche vielfache Nachahmung fand. Im Deutschen Reich waren die Kurfürsten als Inhaber der Erzämter zugleich die ersten Hofbeamten des Kaisers; doch lief dies im wesentlichen auf eine bloße Titulatur hinaus, wie dies später auch in Ansehung der Erbämter des Reichs der Fall war.
[Bearbeiten] Abendland
Ein besonders steifes Hofzeremoniell bildete sich in Spanien aus, von wo es durch Karl V. nach Deutschland und namentlich an den österreichischen Hof gelangte.
Als dann in Versailles durch Ludwig XIV. ein glänzendes und üppiges Hofleben geschaffen und an die Stelle der spanischen Grandezza ein leichtlebiger Ton getreten war, fand das französische Mode- und Etikettewesen an den deutschen Höfen vielfach Nachahmung.
Die Revolution trat den Ausschweifungen des französischen Hofwesens entgegen; doch suchte Napoléon Bonaparte durch eine glänzende Hofhaltung den ihm fehlenden Glanz der Legitimität zu ersetzen.
Die Höfe der Gegenwart sind zwar im Großen und Ganzen in konformer Weise organisiert, im einzelnen aber ist die vielfache Gliederung der Hofbediensteten und ihrer Funktionen, namentlich auch mit Rücksicht auf den Umfang der Hofhaltung, sehr verschieden. Diese Hofbediensteten bilden zusammen den Hofstaat des Fürsten; sie zerfallen in Hofbeamte und Hofdiener. (Hofoffizianten), je nachdem, ob es sich um den Ehrendienst bei dem Monarchen und seiner Familie oder um die höhere Hofverwaltung oder nur um niedere Dienstverrichtungen handelt.
Die höheren Hofbeamten sind die Inhaber der eigentlichen Hofämter (Hofchargen, Hofstäbe), während die übrigen bloße Ehrendienste zu verrichten haben (Hofdamen, Kammerherren, Kammerjunker). Die Hofämter können bestehendem Gebrauch zufolge regelmäßig nur von Adligen bekleidet werden, wie auch früher überhaupt der Adel die Voraussetzung der Hoffähigkeit (Kourfähigkeit) war.
Eine Hofrangordnung bestimmt in dieser Hinsicht die Reihen- und Rangfolge der bei Hofe erscheinenden Personen. Ein besonderes Hofzeremoniell (Hofetikette) wird an den Höfen aufrechterhalten, zu dessen Wahrung besondere Beamte (Zeremonienmeister) bestellt sind (s. Zeremoniell).
Auch ist zum Erscheinen bei Hofe eine besondere Hofkleidung erforderlich, die bei besondern Gelegenheiten, namentlich bei Hoftrauer, im einzelnen vorgeschrieben wird. Außerdem waren gute und kultivierte Umgangformen erforderlich, um am Hof akzeptiert zu werden. Das Protokoll und die Etikette mussten sehr genau beachtet werden, um nicht einen Skandal auszulösen. Die adeligen Herren durften z.B. nicht die Schuhe ausziehen und barfuß oder nur in Strümpfen durch Schloss und Park gehen, weil dies als unfein galt.
[Bearbeiten] Preußen
Die Hofbeamten sind dem Minister des fürstlichen Hofes unterstellt, so in Preußen, wo demselben zunächst das Heroldsamt für Standes- und Adelssachen, das. königliche Hausarchiv und die Hofkammer der königlichen Familiengüter untergeordnet sind. Ebenso steht das Geheime Kabinett des Königs für Zivilangelegenheiten, aber auch das Geheime Kabinett für die Militärangelegenheiten unter dem Hausministerium, während die Generaladjutanten und die Flügeladjutanten des Kaisers und Königs und das kaiserliche Militärkabinett nicht als königliche Beamte, sondern als solche des Deutschen Reichs und des deutschen Kaisers fungieren.
Dagegen stehen unter dem königlichen Hausminister die verschiedenen Hofchargen, welche in Preußen in oberste, Ober- und einfache Hofchargen eingeteilt werden. Oberste Hofchargen sind: der Oberstkämmerer, der Oberstmarschall, der Oberstschenk, der Obersttruchsess und der Oberstjägermeister.
Als obere Hofchargen werden aufgeführt: der Oberküchenmeister, der Oberschlosshauptmann, der Ober-Hof- und Hausmarschall, der Oberstallmeister und Intendant der königlichen Gärten, der Oberzeremonienmeister, der Obergewandkämmerer (Grandmaitre de la garderobe), der Oberjägermeister, der Oberhofmeister, der Generalintendant der königlichen Schauspiele, und die Vizeoberhofbeamten: der Hofmarschall des Kaisers, der Hausmarschall des Kaisers, der Vizeoberjägermeister, der Vizeoberschlosshauptmann, die beiden Vizeoberzeremonienmeister etc. Der Ober-Hof- und Hausmarschall, der Obergewandkämmerer und der Oberzeremonienmeister trugen das Prädikat "Eure Exzellenz".
Als einfache Hofchargen werden bezeichnet: die Schlosshauptleute, welche über die zahlreichen königlichen Schlösser gesetzt sind, die Hofmeister, die Zeremonienmeister, die Stallmeister, die Kammerherren, die Hofmarschälle der königlichen Prinzen und die Hofjägermeister.
Zum Hofstaat gehören ferner der Generalintendant der königlichen Hofmusik, die königlichen Leibärzte, die Privatkanzlei und der Vorleser des Königs.
[Bearbeiten] Österreich-Ungarn
In Österreich werden oberste Hofämter, nämlich der Obersthofmeister, der Oberstkämmerer, der Obersthofmarschall und der Oberststallmeister, ferner die Garden, nämlich der Oberst, der Hauptmann der Arcierenleibgarde, der Kapitän der ungarischen Leibgarde, der Hauptmann der Trabantenleibgarde und der Hofburgwache und der Kapitän der Leibgarde-Reitereskadron, endlich die sogen. Hofdienste, als der Oberstküchenmeister, der Oberstsilberkämmerer, der Oberststabelmeister, der Oberjägermeister und der Oberzeremonienmeister, unterschieden. Dazu kommt dann noch der militärische Hofstaat des Kaisers, bestehend aus den General -und den Flügeladjutanten, sowie die Militärkanzlei und die Kabinettskanzlei des Kaisers.
Auch die Gemahlinnen der gekrönten Häupter haben ihren Hofstaat, welcher sich z. B. in Preußen bei der Kaiserin -Königin aus der Oberhofmeisterin, den Palastdamen, dem Oberhofmeister, dem Leibarzt und dem Kabinettssekretär zusammensetzt, abgesehen von den niedern Chargen; ebenso die Prinzen und Prinzessinnen der fürstlichen Häuser.
[Bearbeiten] Heiliger Stuhl
Eigentümlich ist die Unterscheidung zwischen geistlichen und weltlichen Hofchargen beim päpstlichen Hof, dem Heiligen Stuhl. Die obersten geistlichen Hofchargen (Kardinale des Palastes) sind hier der Protodatarius (s. Dataria), der Sekretär der Breven, der Sekretär der Bittschriften und der Staatssekretär und Präfekt der apostolischen Paläste; die weltlichen Hofchargen sind: der Großmeister des heiligen Hospizes, der Obersthofmarschall, der Oberststallmeister und der Generalpostmeister. Außer den geistlichen Oberhof und Hofchargen kommen dann noch die obersten Erbämter und die Führer der päpstlichen Leibgarden hinzu.
Zu bemerken ist endlich, dass schon im Mittelalter den Fürsten die päpstliche Erlaubnis erteilt wurde, sich eigne Hofgeistlliche, sogen. Hofbeichtväter, halten zu dürfen, wie sie sich auch schon früher besondere Hofkirchen gegründet hatten. Die Stellen dieser Beichtväter wurden zumeist mit Jesuiten besetzt, welche nicht selten den bedeutendsten Einfluss zu erlangen wussten.
Die protestantischen Fürsten stellten dann an ihren Hofkirchen Hofprediger oder Hofkapläne an.
Siehe auch Hofnarr.
[Bearbeiten] Höfische Gesellschaft
Norbert Elias (siehe dort) hat zur Soziologie der Fürstenhöfe 1969 eine wissenschaftlich folgenreiche Monographie Die höfische Gesellschaft vorgelegt.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Zeremonienmeister, Rittmeister, Stallmeister
- Haus- und Hofmeister, Küchenmeister, Hofbäckerei
- Hofmarschall, Hofkapellmeister, Hofkomponist, Hofnarr
[Bearbeiten] Literatur
- Der Königlich Hannoversche Hofmarschall Otto von Malortie verfasste zahlreiche Werke zur Hofhaltung des 17. bis 19. Jahrhunderts, siehe dort.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel soweit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. |