Jugendgesetz
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Das Jugendgesetz der Deutschen Demokratischen Republik wurde vom 28. Januar 1974 von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1974, Teil I, Seite 45) beschlossen und zum 31. August 1990 durch den Einigungsvertrag (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 889) aufgehoben.
Das Jugendgesetz bestand aus neun Kapiteln:
- I. Die Entwicklung der Jugend zu sozialistischen Persönlichkeiten
- II. Die Förderung der Initiative der werktätigen Jugend
- III. Die Förderung der Initiative der lernenden und studierenden Jugend
- IV. Das Recht und die Ehrenpflicht der Jugend zum Schutz des Sozialismus
- V. Die Entfaltung eines kulturvollen Lebens der Jugend
- VI. Die Entwicklung von Körperkultur und Sport unter der Jugend
- VII. Die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Jugend
- VIII. Die Feriengestaltung und Touristik der Jugend
- IX. Die Leitung der staatlichen Aufgaben sozialistischer Jugendpolitik.
[Bearbeiten] Literatur
- Das Jugendgesetz der DDR 1974-1990, Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Januar 1974, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, Reprint 2006, ISBN 3-938997-21-4