Kafir
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Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Kafir (arabisch: كافر kāfir; plural كفّار kuffār) bezeichnet „Ungläubige“. Kafir leitet sich ab von der Wortwurzel kfr. Diese Wortwurzel kommt im Koran ca. 500 Mal vor und dient dort der Bezeichnung der Gegner Mohammeds als kuffār ("Ungläubige") oder als alladhīna kafarū ("die ungläubig sind"). Kafara bedeutete im Altarabischen ursprünglich "undankbar sein" (vgl. Kufr). Konkret ist das Ungläubigsein in Bezug auf islamische Glaubensinhalte gemeint. Kafir wird jedoch häufig landläufig als Schimpfwort verwendet. Dieses Wort wird oft auch generalisierend für Nichtmuslime oder für Muslime anderer Glaubensrichtungen verwendet und gilt als herabwürdigend. Im Deutschen erlangte das Wort durch Karl May in der Form "Giaur" Bekanntheitsgrad. Giaur ist die eingedeutschte Variante der türkischen Entsprechung (gavur) von Kafir. Der Begriff kommt auch in der altarabischen Dichtung vor.
Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffar unterschieden:
- Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten unter islamischer Herrschaft leben.
- Harbis, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.
- Musta'mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertag (Aman) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt.
Eine andere rechtliche Unterscheidung wird zwischen dem Murtadd, dem vom Islam abgefallenen, und dem Kafir asli, dem „ursprünglichen Ungläubigen“, vollzogen. Ein Murtadd ist, wenn er nicht heimlich abgefallen ist, nach einer Wartefrist zu töten, ein Kafir asli (كافر اصلي) kann entweder getötet oder versklavt werden.
Die Einwohner des ehemaligen Kafiristans, heute Nuristan, wurden ebenfalls so genannt.
[Bearbeiten] Literatur
- W. Björkmann: Kafir. In: Encyclopaedia of Islam, New Edition. Volume IV, E.J. Brill, Leiden 1978, S. 407b–409a.
- Rudi Paret: Mohammed und der Koran. Kohlhammer 1985