Kennkarte
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Die Kennkarte war in Deutschland vor Einführung des Personalausweises der amtliche Legitimationsnachweis. Der Besitz war jedoch allgemein nicht verpflichtend, erst ab Juli 1938 war der Besitz dieser - gebührenpflichtigen - Kennkarte für Juden zwingend.
[Bearbeiten] Aufmachung
Die Kennkarten hatten das Format DIN A6 und bestanden – wie später die deutschen Führerscheine – aus grauem, leinenverstärktem Papier. Sie enthielt neben den Meldedaten ein Passbild des Inhabers. Kennkarten für Juden waren zusätzlich mit einem großen Buchstaben J und einem Fingerabdruck versehen. Die Gültigkeit wurde mit Stempel, Unterschrift des ausstellenden Beamten und einer eingeklebten Gebührenmarke kenntlich gemacht. Die Gebühr betrug während des 2. Weltkrieges und in der Zeit danach eine Reichsmark. In einigen Gemeinden wurde statt des Aufklebens einer Gebührenmarke der Nachweis direkt ins Dokument geschrieben. Nicht überall waren die Kennkarten mit einer Schreibmaschine ausgefüllt, in einigen Regionen geschah dies auch handschriftlich (teils in der damals noch verbreiteten Sütterlinschrift).
Nach dem Krieg wurde der für das "Dritte Reich" typische Reichsadler mit Hakenkreuz mit einem Aufkleber versehen: "Dieser Ausweis behält vorläufig seine Gültigkeit". Bestätigt wurde dies durch einen Stempel der jeweiligen Behörde und ein handschriftliches Datum auf dem Aufkleber.
Original erhaltene Kennkarten haben mittlerweile einen gewissen Sammlerwert und sind häufig auf Flohmärkten zu finden.