Diskussion:Korruption
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aus dem Artikel hierher verschoben Dbach 16:02, 31. Okt 2004 (CET)
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[Bearbeiten] USt-Hinterziehung und Geldwäsche
Ich habe folgenden Satz aus dem Artikel genommen: „Der Tatbestand der Umsatzsteuerhinterziehung und in logischer Fortsetzung in der Wirtschaft, die Geldwäsche, ist immer mit der Korruption vernetzt.“ Der Satz erscheint mir erstens sehr schwammig formuliet (was heißt „vernetzt“ in diesem Kontext?) und zweitens zweifelhaft in seiner Absolutheit. Drittens ist mir nicht klar, warum ausgerechnet diese beiden Tatbestände in der Einleitung eines Artikels über Korruption erwähnt werden sollten. Ich bitte um Aufklärung. --Skriptor ✉ 09:51, 19. Feb 2005 (CET)
[Bearbeiten] Wahrnehmung der Korruption
Die Transparency Indizes messen lediglich die Wahrnehmung der Korruption, nicht die Korruption selbst. Der Unterscheid ist wichtig, um sich vor Augen zu führen, dass ein guter Wert im Index nicht unbedingt wenig Korruption bedeutet, sondern ebenso gut für gut verborgene Korruption stehen kann. Quelle: Methodolgie Transparency Korruptionswahrnehmungsindex -- Marcel vom Parteibuch
[Bearbeiten] "natürliche Grenzen der Korruption"
Der Absatz ergeht sich in einer Darstellung der Korruption als einer vor allem anderen die öffentlich Verwaltung betreffende Erscheinung. Asugeblendet - wie es aussieht mit Absicht nicht erwähnt - wird einerseits, dass Korruption natürlich auch Wirtschaftsunternehmen (als Korrumpierte) betrifft und Unternehmen/Unternehmer ja auch die Korrumpierenden sind. Die im darauf folgenden Absatz formulierte Schlussfolgerung "Aufgrund der aufgezeigten natürlichen Grenzen der Korruption in der Privatwirtschaft, konzentriert Korruption sich im öffentlichen Sektor" ist so bloß die Privatmeinung des Autors. Deshalb erstens meine Frage: auf welche Quellen stützt sich diese Einschätzung? Und zweitens: der Text (dieser neuen Absätze) sollte entfernt oder gründlich überarbeitet werden - in dieser Form scheint er mir bloß sehr einseitige, vor allem die öffentliche Verwaltung diskreditierende, Theoriefindung zu sein. --Tsui 12:10, 26. Dez 2005 (CET)
Habe jetzt Teile des Artikels überarbeitet. Aus dem Abschnitt "Rahmenbedingungen zur Förderung der Korruption" (jetzt: "Probleme der Korruptionsbekämpfung") habe ich ein paar Sätze mal hierher verschoben:
- "strafrechtliche Verfolgung der aktiven Seite, so dass die Aufdeckung vermieden wird." Was soll das bedeuten? Der Korrumpierende wird verfolgt, der Korrumpierte nicht? Wenn ersterer vor Gericht landet, ist doch aber letzterer auch dran? Der Satz ist (mir) nicht klar.
- "unbegrenzte Geld- und Finanzschöpfung" Stimmt so nicht. Auch Staaten können bankrott gehen; eine unbegrenzte Einnahmequelle gibt es nicht.
Folgenden Absatz aus "Auswirkungen von Korruption" habe ich ganz hierher verschoben:
- Nach Meinung einiger Politik-Wissenschaftler hat die Korruption aber auch den Vorteil, dass besonders in den Entwicklungsländern mit Hilfe von Bestechungsgeldern Maßnahmen schneller durchgeführt werden, zum Beispiel Hilfstransporte vor Ort gelassen werden, Gesetze erlassen und verwirklicht werden etc. Das bedeutet, dass mit Hilfe von "Schmiergeldern" vieles "wie geschmiert" läuft. Insgesamt wird Korruption aber eher negativ gesehen, weil sie das Vertrauen der Bürger in den Staat zerstört.
Wer sind diese "einigen Politik-Wissenschaftler"? Diese Darstellung ist ... merkwürdig. Gerade in Entwicklungsländern führt Korruption am wenigsten zu einem Nutzen für die Bevölkerung, wie das hier dargestellt wird. Umgekehrt dient sie doch der Bereicherung einiger weniger, die sich eben korrumpieren lassen, und jener die als Korrumpierende z.B. Zugang zu Ressourcen erhalten. Dass Korruption Hilfsleitungen fördern würde, lese ich hier zum ersten Mal - welche Quellen gibt es dafür?--Tsui 13:23, 26. Dez 2005 (CET)
- Korruption tritt überall auf, wo die Principal_Agent_Theory trägt; in der privatwirtschaft genauso wie in Behörden. Ich habe hoffentlich plausibel darfestellt, warum das Ausmaß in der Privatwirtschaft begrenzt ist, notfalls durch Konkurs. Habe das mal in igrndwelchen Lehrbüchern der VWL gelesen, wenn Du magst suche ich auch gerne die Seitenzahl hier heraus. --Negerfreund 13:46, 26. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] strafrechtliche Verfolgung der aktiven Seite
Dürfte so ungefähr seit der Pharaonen-Zeit bekannt sein (oder seit wann werden öffentliche Bauaufträge vergeben?), aber ich erkläre es Euch gerne nochmal.
Gehen wir mal vom einfachen Fall aus, dass genau 2 Menschen beteiligt sind: ein aktiver und ein passiver. Genau diese beiden sind auch die einzigen, die wissen, dass Korruption überhaupt stattgefunden hat. Und jetzt unterscheiden wir bitte 2 Fälle:
- Das Strafrecht kriminalisiert beide
- Das Strafrecht verbietet nur die passive Seite
Quizfrage: welche Konstellation erleichtert die Aufdeckung der Korruption, nämlich dadurch, dass einer der beiden Wissenden auspackt? --Negerfreund 15:10, 26. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] Österreich
In welchen Fällen gehe ich den straffrei aus, wenn ich einen österreichischen Beamten besteche? --Negerfreund 15:12, 26. Dez 2005 (CET)
- In denen, in denen man dich nicht erwischt? OK, im Ernst: die meisten nichtösterreichischen Beamten und die meisten österreichischen Nichtbeamten darfst du nicht nur bestechen, du darfst deine entsprechenden Aufwendungen sogar offen deklariert von der Steuer absetzen. Der hier einschlägigen §§ 307 bis 309 StGB sind sehr bewusst sehr eng formuliert worden, wir wollen uns ja unseren Exportmarkt nicht ruinieren. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater --Georg Messner 15:34, 26. Dez 2005 (CET)
- Kritik ist immer ein Grund präzieser zu werden. Steuerabzugsfähig waren Bestechungsgelder in Deutschland auch immer, nur seit ca. 10 Jahren geht vom Finanzamt eine Kopie an die Staatsanwaltschaft. Richtig ist auch, dass ich Ausländer nahc wie vor Bestechen darf. Aber wenn ich zum Beispiel einen Bauauftrag in Deutschland (und von einem deutschen Auftraggeber) bekommen will, darf ich keinen "Angestellten" des Auftraggebers bestechen, ob dies nun ein Beamter, ein Angestellter im Öffentlichen Dienst oder ein Angestellter eines privaten Bauherrn ist. Ist das in Österreich analog genauso? --Negerfreund 16:08, 26. Dez 2005 (CET)
- Ja Bitte - präziser werden. Den Satz "Anders in Österreich, wo Korruption teilweise legal ist" habe ich mal hierher verschoben. Es gibt mit Sicherheit kein Gesetz in Österreich, das besagt "Korruption ist (in diesem und jenem Fall) legal". Es gibt wohl Schlupflöcher, die Korruption in den von Georg Messner angedeuteten Fällen ermöglichen. Aber zu sagen "Korruption ist (teilweise) legal" ist wie zu sagen "Mord ist (teilweise) legal", weil man auch in Notwehr Menschen töten kann (der Vergleich hinkt, ich weiß, Notwehr mit Korruption gleichzusetzen passt nicht; aber ich hoffe der Sinn ist verständlich).
- Wenn schon konkret Länder genannt werden, wäre es doch interessanter die Lage auch konkret zu beschreiben - was natürlich mehr Recherche erfordert - als bloß sehr pauschale Aussagen zu tätigen, die keinen Informationswert haben.
- Beispielsweise lässt sich eine "teilweise legale Korruption" wohl auch in DE oder CH feststellen, wenn man Parteispenden oder betriebliche Aufwendungen (Essenseinladungen, Reisen auf Firmenkosten, das etwas größere Weihnachtsgeschenk u.ä.) eben als Korruption betrachtet. --Tsui 22:31, 26. Dez 2005 (CET)
- Kritik ist immer ein Grund präzieser zu werden. Steuerabzugsfähig waren Bestechungsgelder in Deutschland auch immer, nur seit ca. 10 Jahren geht vom Finanzamt eine Kopie an die Staatsanwaltschaft. Richtig ist auch, dass ich Ausländer nahc wie vor Bestechen darf. Aber wenn ich zum Beispiel einen Bauauftrag in Deutschland (und von einem deutschen Auftraggeber) bekommen will, darf ich keinen "Angestellten" des Auftraggebers bestechen, ob dies nun ein Beamter, ein Angestellter im Öffentlichen Dienst oder ein Angestellter eines privaten Bauherrn ist. Ist das in Österreich analog genauso? --Negerfreund 16:08, 26. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] Übertriebene Korruptionsbekämpfung
"Bekämpfung bzw. Vorbeugung der Korruption ins Absurde übertrieben" halte ich für NPOV. Habe es durch "wird von Betroffenen als absurd empfunden" ersetzt. --84.189.12.62 10:50, 10. Jan 2006 (CET)
- Der ganze Abschnitt ist POV (=Point of view, also subjektive Ansicht; im Gegensatz zu NPOV = Neutral point of view, neutraler Standpunkt). Das beginnt mit der Überschrift, denn "übertrieben" ist der Erlass ja nur aus Sicht der Kritiker. Dass er "motivationshemmend" ist, ist vorerst nur eine Annahme von Gegnern (ein Faktum wäre es, wenn das untersucht worden wäre). Dass es eine "kleinliche Maßnahmen" wäre, ist schließlich auch nur die Meinung (!) der Gegner des Erlasses, keine sachliche Beurteilung. Aus diesen Gründen lösche ich den Absatz jetzt - er beschreibt in sehr subjektiver Weise ein kleines Randthema (regional, denn Korruption ist ein weltweites Problen; inhaltlich, weil es bei der Korruptionsbekämpfung größere Probleme gibt) im Bereich der Korruption ist und hier eigentlich überflüssig. --Tsui 15:04, 10. Jan 2006 (CET)
- Doch, man kann durchaus das Adjektiv "übertrieben" verwenden, denn es geht gar nicht in erster Linie um die Bekämpfung der Korruption, sondern auch um Kleinigkeiten, wie beispielsweise: man darf keine Werbekugelschreiber oder -kalender mehr verwenden, weil sofort ein entsprechender Verdacht aufkommt oder man darf nicht mehr intern Geld für Kollegen sammeln, z.B. um denen ein Abschiedsgeschenk oder einen Blumenstrauß und ähnliches zu kaufen. Die Korruptionsbekämpfung hat in diesem Bereich schon seltsame Blüten getrieben, z.B. dass bei einer Betriebsprüfung, an der Zoll und Finanzamt teilnehmen, der Mann vom Finanzamt (weil er Landesfinanzbeamter ist und der Kaffeeerlass nicht für ihn gilt), ein angebotenes Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee annehmen dürfte, der Prüfer vom Zoll (als Bundesfinanzbeamter) müßte dankend ablehnen mit dem Hinweis auf das Verbot der Geschenkeannahme. Vielen geht es durch Mark und Bein, dass an verantwortlicher Stelle offenbar davon ausgegangen wird, dass sich Bundesfinanzbeamte mittels einer Tasse Kaffee "kaufen" lassen. Vielleicht war der Absatz nicht gut formuliert, aber POV auf keinen Fall. Es betrifft nur ca. 50.000 Beschäftigte, ist also ein kleines Randthema. ;) --Hypnosekröte 17:55, 10. Jan 2006 (CET)
- "Übertrieben" bleibt eine Einschätzung, eine Meinung (POV). Ich habe den Artikel zum Erlass und die dort angegebenen Weblinks gelesen (las hier zum ersten Mal von diesem Thema, wie breit die öffentliche Diskussion in Deutschland war od. ist weiß ich nicht). Offenbar hat der für einige Diskussionen, Proteste, Empörung und auch Amüsement gesorgt. Das kann ja ruhig dargestellt - beschrieben - werden. Aber eben im Artikel zum Erlass und als Wiedergabe dieser Standpunkte. Ein Urteil können sich Leser selbst bilden, wenn der Artikel die Fakten enthält. Als Enzklopädie nimmt die Wikipedia aber selbst keinen Standpunkt ein, weder pro noch contra.
- In diesem Artikel zur Korruption im Allgemeinen halte ich das Thema nach wie vor für nicht wesentlich. Es betrifft, wie Du schreibst, in Deutschland 50.000 Beamte/Angestellte(?). Korruption, das Thema dieses Artikels, ist ein weltweites Phänomen mit teils gravierenden Folgen für ganze Volkswirtschaften. Vielleicht kann man den Erlass sinnvoll im Abschnitt über die Probleme der Korruptionsbekämpfung unterbringen - im Sinn von: welche Maßnahmen sind erforderlich, welche werden wo getroffen und wie werden sie aufgenommen und umgesetzt? Auf Deutschland bezogen: welche Maßnahmen od. Erlässe gibt es sonst im Bereich der Zoll- und Finanz- und sonstigen Verwaltung? Der Kaffee-Erlass wäre meiner Meinung nach in einem solchen Gesamtüberblick dennoch nur ein Randthema.
- Über die Sinnhaftigkeit des Kaffee-Erlasses maße ich mir kein Urteil an. Für eine fundiertere Meinungsbildung wäre z.B. der Erlass im Wortlaut interessant - das Link habe ich im Artikel dazu vermisst. --Tsui 18:17, 10. Jan 2006 (CET)
- Doch, man kann durchaus das Adjektiv "übertrieben" verwenden, denn es geht gar nicht in erster Linie um die Bekämpfung der Korruption, sondern auch um Kleinigkeiten, wie beispielsweise: man darf keine Werbekugelschreiber oder -kalender mehr verwenden, weil sofort ein entsprechender Verdacht aufkommt oder man darf nicht mehr intern Geld für Kollegen sammeln, z.B. um denen ein Abschiedsgeschenk oder einen Blumenstrauß und ähnliches zu kaufen. Die Korruptionsbekämpfung hat in diesem Bereich schon seltsame Blüten getrieben, z.B. dass bei einer Betriebsprüfung, an der Zoll und Finanzamt teilnehmen, der Mann vom Finanzamt (weil er Landesfinanzbeamter ist und der Kaffeeerlass nicht für ihn gilt), ein angebotenes Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee annehmen dürfte, der Prüfer vom Zoll (als Bundesfinanzbeamter) müßte dankend ablehnen mit dem Hinweis auf das Verbot der Geschenkeannahme. Vielen geht es durch Mark und Bein, dass an verantwortlicher Stelle offenbar davon ausgegangen wird, dass sich Bundesfinanzbeamte mittels einer Tasse Kaffee "kaufen" lassen. Vielleicht war der Absatz nicht gut formuliert, aber POV auf keinen Fall. Es betrifft nur ca. 50.000 Beschäftigte, ist also ein kleines Randthema. ;) --Hypnosekröte 17:55, 10. Jan 2006 (CET)
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- ...was daran liegen mag, dass solche Erlasse nicht im Internet veröffentlicht werden, da sie keine Außenwirkung entfalten und nur intern gelten. Nun, gut, dann sollte wie Du sagst, die Formulierung neutraler gefasst werden (schon geschehen oder?) und über den Erlass und darüber wie er aufgenommen wird, wertfrei berichtet werden. --Hypnosekröte 18:25, 10. Jan 2006 (CET)
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- Nachtrag: noch etwas gefunden [1]: hier [2] und hier [3] (das letzte nicht für die WP - da Forum - sondern nur zur Info) --Hypnosekröte 18:31, 10. Jan 2006 (CET)
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[Bearbeiten] Korruption in der Justiz
Kein Thema. Korruption im Rechtswesen wird ausgespart. Juristen machen alles Recht. Schon als Kinder lernen Bürger, daß Juristen die Bösen ins Gefängnis stecken ... - Ich kann mir keinen besseren Nährboden für Korruption vorstellen als die Rechtswirtschaft. Was Juristen tun, kann nur von Juristen überprüft werden. Eine wirksame Kontrollinstanz für Machtmißbrauch in der Justiz gibt es nicht. Juristisch gesehen sind Normalbürger, die als einzige nahe genug an den Problemen dran wären, um das Tun der Juristen zu überprüfen, Volldeppen. Sie können vielleicht Recht von Unrecht unterscheiden, wissen aber nicht, was Juristen Recht ist.
Gibt es eine vertrauenswürdige Stelle, die z. B. kontrolliert, was mit beschlagnahmten Geldern aus Wirtschaftsstraftaten geschieht? Herr Argus mit seinem scharfen Auge mag ja vielleicht was sehen. Was aber könnte er dagegen tun, wenn er kriminiell handelnde Juristen entdeckt? Juristen bitten, sich selbst zu bestrafen? Betrachten ohnmächtige Bürger Juristen deshalb so gerne als Götter, weil sie sich erhoffen, daß sie nicht allzu menschlich sind?
Es gibt keinen anderen Bereich, der so gemieden wird und außerhalb jeglicher Kontrolle von außen steht, wie das Kompetenzmonopol der Juristen. Ihre selbstgefällige Überheblichkeit, die jegliche Kritik im Keim erstickt, schafft nicht viel Vertrauen. Solange die Korruptionsanfälligkeit der Juristen kein öffentliches Thema wird, weil Juristen in den führenden Medien auch das verhindern können, kann auch die Korruption in allen anderen Bereichen wachsen und gedeihen. Auf der Artikelseite ist nichts über die Gefahr einer korrupten Justiz zu finden. Ich nehme an, daß auch Wikipedia von Juristen unterwandert ist ...
- Du Supertopchecker... 1. sind nicht alle Juristen Richter. Jurist ist nichteinmal eine geschützte Bezeichnung. 2. wenn du etwas zum Artikel beitragen kannst steht es dir frei, dies zu tun (obwohl dein Beitrag eher vor Unwissen strotzt). 3. hast du vielleicht vergessen deine Medikamente zu nehmen? --C.Löser Diskussion 19:15, 27. Apr 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Gruselig
Dies von Frau Professor ist entweder falsch zitiert, oder die Dame ist dumm. Kartelle haben originär nichts mit Korruption zu tun. Ich werfe das mal raus. --Negerfreund 06:43, 8. Dez. 2006 (CET)
Der ganze Abschnitt "legale Korruption" ist ebenso gruselig - ich habe das ganze rausgenommen. Ist zwar schade, dass der Aspekt nicht erwähnt wird aber so subjektiv ist das eher kontraproduktiv - anscheinend wurden polemische Zeitungsartikel anstatt wissenschaftliche Fachliteratur als Quelle herangezogen. Wenn Korruption als strafbar definiert wird, ist es unsachlich von legaler Korruption zu sprechen. -- Nichtich 10:59, 27. Jan. 2007 (CET)