Kreisbrandmeister
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Der Begriff Kreisbrandmeister (auch Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor) hat in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedliche Bedeutungen, da die Aufgaben der Kreisbrandmeister in verschiedenen Bundesländern nicht genau übereinstimmen. Gemeinsam ist jedoch, dass der Kreisbrandmeister größere Einsätze auf Kreisebene leitet.
[Bearbeiten] Baden-Württemberg
Der Kreisbrandmeister ist feuerwehrtechnischer Beamter nach dem Feuerwehrgesetz. Er wird auf fünf Jahre vom Landrat zum Ehrenbeamten ernannt. Vor seiner Ernennung sind alle Feuerwehrkommandanten und Werkfeuerwehrkommandanten des Landkreises zu hören. Es kann in einem Landkreis auch mehrere Kreisbrandmeister geben. Der Kreisbrandmeister erledigt alle Aufgaben, die sich beim Landratsamt in Zusammenhang mit der Feuerwehr ergeben und führt deshalb die Aufsicht über alle Gemeindefeuerwehren des Kreises. Der Kreisbrandmeister kann bei Einsätzen und Übungen jederzeit die Einsatzleitung übernehmen.
[Bearbeiten] Bayern
In Bayern ist der Kreisbrandmeister für einen bestimmten Bezirk eines Kreises oder für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig. Er untersteht dabei dem Kreisbrandinspektor, der wiederum für mehrere Bezirke eines Kreises zuständig ist. Leiter der Freiwilligen Feuerwehren eines Landkreises ist der Kreisbrandrat mit ähnlichen Aufgaben wie der Kreisbrandmeister in Baden-Württemberg (siehe oben). Der Kreisbrandrat leitet die Kreisfeuerwehrinspektion beim Landratsamt.