Kulturstaatlichkeit
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Kulturstaatlichkeit ist ein Beispiel für ein Staatsziel. Es bedeutet, dass der Staat die kulturellen Einrichtungen, die Kunst, die wissenschaftliche Forschung und Lehre, die Bildung und die künstlerische Betätigung schützt und fördert.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Schutz und die Förderung der Kultur in ihrem Grundgesetz bislang nicht weiter verankert.