Markscheider
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Der Markscheider (Synonym: Bergnotar; im bayerisch-österreichischen Raum: Schiner oder Schinmeister) war seit dem Mittelalter bis zur Einführung der Reichsgewerbeordnung ein Beamter, der die Markscheide eines Bergwerks (früher: Grube) zu bestimmen hatte und seine Erkenntnisse, insbesondere in Bezug auf die Lagerstätte (Rohstoff) und die Grubenbaue im Rißwerk niederlegt. Das Rißwerk wurde von jeher durch Rechtsvorschriften gefordert und der Markscheider ist verantwortlich für dessen Inhalt.
Im Mittelalter lagen seine Aufgaben hauptsächlich in der so genannten Bergvermessung, dem Erstellen des Rißwerks und in der Schlichtung von Streitigkeiten als Bergnotar oder Bergrichter.
Im Verlauf der Industrialisierung kamen bis heute zu den genannten klassischen Aufgaben vor allem die Lagerstättenbearbeitung sowie die damit verbundene Bergschadenkunde, die Betreuung der bergbaulichen Genehmigungsverfahren hinzu. Seine vielfältigen unter- und übertägigen Aufgaben löst er u. a. unter Anwendung moderner Geoinformationssysteme (GIS).
Jeder Abbau mineralischer Rohstoffe erfordert in den meisten europäischen Ländern besondere Genehmigungsverfahren. In Deutschland sind dies u. a. Rahmenbetriebsplan und Bergschadensanalyse, speziell bei untertägigen Aufsuchungs- und Gewinnungsbetrieben (Steinkohle, Braunkohle und Salz) (Kali). Außerdem muss in Deutschland nach dem Bundesberggesetz ein Rißwerk, bestehend aus maßstäblichen Karten, Plänen und sonstige Unterlagen (u. a. Handbücher) geführt werden. Darüber hinaus werden ebenfalls unter der Verantwortung des Markscheiders zusätzliche betriebliche Unterlagen für das Bergwerk erstellt, zum Beispiel Zuschnittsplanungen und Betriebspunktrisse.
In den letzten Jahren ist die Beurteilung der Einwirkungen des Bergbaus auf die Tagesoberfläche von immer größer werdender Bedeutung geworden. Mit Hilfe der EDV werden von dem Markscheider Prognosen über die zu erwartenden Einwirkungen aus den Abbauvorhaben erstellt.
Der Markscheider ist zu Fragen des Abbaus Ansprechpartner für Bürger und öffentliche Stellen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Link zu Bergrecht-Gesetzestexten
- http://www.dmv-ev.de Deutscher Markscheider-Verein e.V.