Mehr- und Weniger-Rechnung
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Die Mehr- und Weniger-Rechnung (MWR) ist ein Verfahren um die Gewinnauswirkungen von Änderungen an Bilanzpositionen periodenübergreifend zu ermitteln und darzustellen. Sie findet im allg. Anwendung zur Überleitung einer Handelsbilanz auf eine Steuerbilanz und zur Ergebnisauswertung im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt.
Es gibt die Gewinn- und Verlust-Methode (GuV-Methode) und die Bilanzpostenmethode.
Während die GuV-Methode die Auswirkungen einer Bilanzansatzänderung auf die Erfolgskonten untersucht, betrachtet die Bilanzpostenmethode die Auswirkungen auf die Sachkonten (Bestandskonten). Durch den Grundsatz der doppelten Buchführung führen beide Methoden immer zum gleichen Ergebnis, beide Methoden können daher zu gegenseitigen Verprobung genutzt werden.
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[Bearbeiten] Gewinn und Verlustmethode
Buchungsvorfälle die den Gewinn beeinflussen sprechen immer ein Erfolgskonto an, welches über das GuV-Konto abgeschlossen wird. Entsprechend untersucht diese Methode, welche Erfolgskonten durch eine Bilanzänderung betroffen sind. Vorteil dieser Methode ist, dass keine Folgewirkungen zu bedenken sind. Darüber hinaus fällt es vielen Leuten einfacher, Gewinnauswirkungen anhand der betroffenen Erfolgskonten festzustellen.
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Beispiel 1: In der Handelsbilanz wird im Jahr 01 eine Drohverlustrückstellung von 1 Mio gebildet. Im Jahr 02 wird die Rückstellung unverändert stehen gelassen. Die Auflösung erfolgt im Jahr 03, da ein drohender Verlust nicht mehr zu erwarten ist. Steuerrechtlich ist die Bildung einer echten Drohverlustrückstellung nicht zulässig. Vorüberlegung: Buchung in der Handelsbilanz in 01: Aufwand an Rückstellung 1 Mio Buchung in der Handelsbilanz in 03: Rückstellung an Ertrag 1 Mio Lösung: - In 01 hätte der Aufwand in der Steuerbilanz statt 1 Mio. Null sein müssen - Weniger Aufwand gleich mehr Gewinn (1 Mio.) - In 02 weder Aufwand noch Ertrag in der - In 02 hätte auch steuerlich kein Aufwand oder Ertrag gebucht sein - Keine Änderung, Keine Gewinnauswirkung in der GuV-Methode (1 Mio.) - In 03 hätte in der Steuerbilanz kein Ertrag gebucht werden - Weniger Ertrag, Weniger Gewinn (1 Mio.) Folge: Für steuerliche Zwecke ist der Gewinn in 01 um 1 Mio. zu erhöhen. In 02 sind keine Änderungen ggü. dem handelbilanziellen Gewinn vorzunehmen. Für 03 ist der handelsbilanzielle Gewinn um 1 Mio. für steuerliche Zwecke zu kürzen.
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Allgemein empfiehlt sich für die GuV-Methode folgendes Vorgehen:
- Feststellen was wurde gebucht? Welche Konten wurden angesprochen?
- Wie hätte die Buchung richtig lauten müssen? Welche Konten hätten angesprochen werden müssen?
- Welche Gewinnauswirkung ergibt sich?
Zu beachten ist, dass (wie bereits erwähnt) in der GuV-Methode einzig die Erfolgskonten (also Aufwands- und Ertragskonten) betrachtet werden.
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Beispiel 2: Ein Unternehmen verlangt vom Steuerpflichtigen wegen einer Patentverletzung 1 Mio. Der Stpfl. hat die Forderung gegen ihn anerkannt, am Bilanzstichtag aber noch nicht gezahlt. Der Buchalter ging versehentlich davon aus, dass es zu einem Prozess kommen würde und buchte daher eine Rückstellung ein. Da der Stpfl. jedoch die Zahlung reumütig zugesagt hat ist vielmehr Gewissheit über die Verbindlichkeit eingetreten, so dass in der Bilanz die Verbindlichkeit anstelle der Rückstellung auszuweisen ist. falscher Buchungssatz: Bank an Rückstellung 1 Mio. richtiger Buchungssatz: Bank an Verbindlichkeit 1 Mio. Lösung: Es ist insgesamt kein Erfolgskonto betroffen, entsprechend ergibt sich keine Gewinnauswirkung. Beispiel 3: Der Stpfl. hat ein Patent erworben für 1,5 Mio. Er denkt, dass er alles was er bezahlt als Aufwand buchen kann. Richtigerweise hätte er jedoch das Patent aktivieren müssen. falscher Buchungssatz: Aufwand an Bank 1,5 Mio. richtiger Buchungssatz: Patent an Bank 1,5 Mio. Lösung: Es ist insgesamt nur ein Erfolgskonto betroffen nämlich das Aufwandskonto. Auf dem sind 1,5 Mio. verbucht worden. Richtigerweise hätte dort aber nichts gebucht werden dürfen. Weniger Aufwand, Mehr Gewinn. Die Änderung führt zu einer Gewinnerhöhung von 1,5 Mio. Die übrigen Konten bleiben völlig außer Ansatz.
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Folgende Grundsätze lassen sich abschließend für die GuV-Methode aufführen:
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Vorfall Bedeutung Gewinnauswirkung Ertragskonto wird vermindert weniger Ertrag weniger Gewinn Ertragskonto wird erhöht mehr Ertrag mehr Gewinn Aufwandskonto wird vermindert weniger Aufwand mehr Gewinn Aufwandskonto wird erhöht mehr Aufwand weniger Gewinn Kein Erfolgskonto ist betroffen Aufwand/Ertrag konstant keine Gewinnauswirkung
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[Bearbeiten] Bilanzpostenmethode
[Bearbeiten] Herleitung
Die Bilanzpostenmethode hat ihren Ansatz in der Gewinndefinition des § 4 EStG. Danach ist der Gewinn die Differenz aus dem Betriebsvermögen am Ende und am Anfang eines Wirtschaftsjahres. Betriebsvermögen wiederum ist die Differenz aus aktiven Bilanzposten und passiven Bilanzposten. Daher lässt sich folgende Formel ableiten:
Gewinn 01 = (Aktiva 31.12.01 - Passiva 31.12.01) - (Aktiva 31.12.00 - Passiva 31.12.00)
Auf Grund des Bilanzenzusammenhangs ist die Bilanz des 31.12. identisch mit der Bilanz am 01.01. des Folgejahres. Für 02 würde sich mithin folgende Gewinndefinition ergeben
Gewinn 02 = (Aktiva 31.12.02 - Passiva 31.12.02)-(Aktiva 31.12.01 - Passiva 31.12.01)
Betrachtet wird zunächst bei Änderungen immer der jeweilige Bilanzansatz zum 31.12.
Bsp. wie zur GuV-Methode
- Die Rückstellung ist zu hoch in 01 um 1 Mio.
In die Formeln lässt sich dies wie folgt einsetzten:
Gewinn 01 = (Aktiva 31.12.01 - (Passiva 31.12.01 - 1 Mio.)) - (Aktiva 31.12.00 - Passiva 31.12.00)
Da die Bilanz 01 Ausgangswert für die Bilanzierung 02 und auch am Ende 02 die Rückstellung zwar in der Handelsbilanz nicht jedoch in der Steuerbilanz stehen darf ergibt sich für 02 folgende Formel
Gewinn 02 = (Aktiva 31.12.02 - (Passiva 31.12.02 - 1 Mio.)) - (Aktiva 31.12.01 - (Passiva 31.12.00 - 1 Mio.))
Am Ende 03 steht weder in der Handelbilanz eine Rückstellung noch dürfte in der Steuerbilanz eine stehen.
Gewinn 03 = (Aktiva 31.12.03 - Passiva 31.12.03) - (Aktiva 31.12.02 - Passiva 31.12.02 - 1 Mio.))
Vereinfacht ergeben sich folgende Formeln
01: Gewinn 01 = (Betriebsvermögen 31.12.01 + 1 Mio.) - Betriebsvermögen 31.12.00
Folge: Gewinn 01 + 1Mio
02: Gewinn 02 = (Betriebsvermögen 31.12.02 + 1 Mio.) - (Betriebsvermögen 31.12.01 + 1 Mio.)
Folge: Gewinn 01 keine Änderung
03: Gewinn 03 = Betriebsvermögen 31.12.03 - (Betriebsvermögen 31.12.02 + 1 Mio.)
Folge: Gewinn 03 - 1 Mio.
Anhand dieser Formeln lassen sich wesentliche Annahmen und Grundaussagen für die Bilanzpostenmethode herleiten.
[Bearbeiten] Allg. Grundsätze
Es ist jeweils zum Bilanzstichtag zu vergleichen zwischen dem Ist-Ansatz und dem Soll-Ansatz. Die Änderungen haben dann folgende Gewinnauswirkungen:
- Erhöhung eines Aktivpostens = Mehr Gewinn
- Erhöhung eines Passivpostens = Weniger Gewinn
- Minderung eines Aktivpostens = Weniger Gewinn
- Minderung eines Passivpostens = Mehr Gewinn
Darüber hinaus lässt sich folgende Aussage treffen:
Jede Veränderung eines Bilanzposten zieht, auf Grund des Bilanzenzusammenhangs, eine genau entgegen gesetzte Änderung im Folgejahr nach sich. Die Summe aller Änderungen eines Jahres ergibt dann die gesamte Veränderung des Gewinns.
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