Miethöhegesetz
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Das Miethöhegesetz, kurz MHG, war ein deutsches Gesetz für das Mietrecht im privaten Wohnungsbau. Zu den Inhalten zählten Vorschriften zur Erhöhung des Mietzinses einschließlich der Betriebskosten.
Mit Wirkung zum 1. September 2001 wurde es in das BGB integriert und durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) mit Wirkung zum 1. September 2001 aufgehoben.
Siehe auch: Wohnungsbindungsgesetz