Mundatwald
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Unter der Bezeichnung Mundatwald werden zwei Waldgebiete in der unmittelbaren Umgebung der Stadt Wissembourg (Weißenburg im Elsass) an der deutsch-französischen Grenze zusammengefasst.
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[Bearbeiten] Lage
Der Untere Mundatwald liegt östlich von Wissembourg in der pfälzischen und elsässischen Rheinebene und ist geographisch Teil des Bienwalds. Der Obere Mundatwald befindet sich nordwestlich von Wissembourg und ist Teil des Pfälzer Waldes. Seine höchste Erhebung ist mit 561 m die Hohe Derst bei Reisdorf nahe Bad Bergzabern, außerdem liegt dort die Ruine der Burg Guttenberg.
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Von den Anfängen bis zum Zweiten Weltkrieg
Um des Jahr 760 schenkte Pippin der Kurze dem Kloster Weißenburg ein etwa 320 km² großes Gebiet, das unter dem Namen Mundat Teil der von Otto II. verliehenen Kloster-Immunität war. Zu diesem Gebiet zählten zahlreiche Orte in der näheren Umgebung von Wissembourg mit ihren Feld- und Waldgemarkungen. Die Waldgebiete und die meisten Ortschaften blieben bis zur Französischen Revolution Eigentum des Klosters.
Als 1815 im Frieden von Paris die Grenze zwischen Frankreich und der bayerischen Pfalz festgelegt wurde, fiel das gesamte Gebiet nördlich der Wieslauter an das Königreich Bayern, das damit Eigentümer von Teilen der Stadt Wissembourg, Teilen des Unteren Mundatwaldes sowie des gesamten Oberen Mundatwaldes wurde. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg wurden 1871 die Teile der Stadt Wissembourg wieder vereinigt, der Obere Mundatwald verblieb aber weiterhin - bis 1945 - bei Bayern.
[Bearbeiten] Nach dem Zweiten Weltkrieg
1946 wurde der Obere Mundatwald von der Französischen Besatzungsbehörde annektiert, um die Wasserversorgung für Wissembourg sicherzustellen. Rechtlich abgesichert wurde dies durch die Verordnung Nr. 212 über Grenzberichtigungen vom 23. April 1949, in der General Koenig, Chef des Französischen Oberkommandos in Deutschland, verschiedene vorläufige Änderungen der deutschen Westgrenze anordnete. Damit unterstand dieses etwa 7 km² große Gebiet der alleinigen französischen Verwaltung.
Verhandlungen über den Status dieses Gebiets hatten erst 1962 Erfolg, als das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung verschiedener Grenzfragen vereinbart wurde. Da allerdings der Deutsche Bundestag anders als die Französische Nationalversammlung dieses Abkommen, in dem der Obere Mundatwald Frankreich zugeschlagen wurde, nicht ratifizierte, erlangte es keine Rechtsgültigkeit.
Auch in den Folgejahren wurde erneut um den Status des Gebietes verhandelt. Eine Einigung wurde aber erst 1984 erzielt, als die beiden Regierungen in einem Notentausch vereinbarten, dass die Gebietshoheit auf die Bundesrepublik übertragen werde. Im Gegenzug sollte Frankreich das Eigentum an großen Teilen des Oberen Mundatwalds erhalten. Davon nicht berührt waren lediglich Privateigentümer aus der Zeit vor 1949 und die Ruine Guttenberg.
1986 wurde die Verordnung Nr. 212 aufgehoben, nachdem auch die britische und die amerikanische Regierung der Aufhebung zugestimmt hatten. Seitdem ist der Obere Mundatwald wieder uneingeschränkt deutsches Hoheitsgebiet. Mit der Übertragung der Grundstücksrechte an Frankreich wurde das Verfahren 1990 abgeschlossen.
[Bearbeiten] Literatur
- Karl Bertzel: Das völkerrechtliche Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich: zugleich ein Beitrag zu den Entschädigungsansprüchen elsaß-lothringer früherer Wehrmachtsangehöriger und zu den derzeitigen französischen territorialen Forderungen gegen Deutschland im Mundatwald. Kuratorium zur Erhaltung des Mundatwaldes, Zweibrücken 1979
- Heidi Dünisch: Der Mundatwald - zur Bereinigung letzter Kriegsfolgenprobleme zwischen Deutschland und Frankreich. Lang, Frankfurt am Main 1989, ISBN 3631419007
- Das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland im Streit um den Mundatwald? In: Archiv des Völkerrechts. Mohr, Tübingen, ISSN 0003-892X (1989), 27 (1989) 1
[Bearbeiten] Weblinks
- Landgericht Landau, Beschluss Nr. 88/1 (Auszüge)
- Les autres Unités de Gendamerie sur l'Arrondissement de Wissembourg Abschnitt: Le problème particulier du Mundat (französisch)