Nabilon
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Steckbrief | |
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Name (INN) | Nabilon |
Wirkungsgruppe | |
Handelsnamen | |
Klassifikation | |
ATC-Code | A04AD11 |
CAS-Nummer | 51022-71-0 |
Rezeptpflicht: |
Fachinformation (Nabilon) | |
Chemische Eigenschaften | |
IUPAC-Name: |
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Summenformel | C24H36O3 |
Molmasse | 372.541 g/mol |
Nabilon ist ein vollsynthetisches Derivat des Δ9-Tetrahydrocannabinols.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Rechtliches
Nabilon ist als Betäubungsmittel in der Anlage III des deutschen Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt. Es ist somit in Deutschland verkehrsfähig und muss auf dem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.
[Bearbeiten] Indikation
Nabilon ist zugelassen bei
- Anorexie und Kachexie bei HIV- und AIDS-Patienten
- als Antiemetikum bei Übelkeit und Erbrechen unter Zytostatika bzw Bestrahlungstherapie im Rahmen einer Krebstherapie.
[Bearbeiten] Herstellung
Die Synthese kann durch Isomerisierung aus dem entsprechenden 6a,10a-cis-Produkt erfolgen, welches seinerseits aus Kondensation von Resorcinderivaten mit 4-(1-hydroxy-1-methylethyl)-3-cyclohexen-1-on entstehen kann[1][2].
[Bearbeiten] Referenzen
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