Nationalitätszeichen
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Ein Nationalitätszeichen ist ein Zeichen, das die Zuordnung einer Einheit zu einer bestimmten Nation auf den ersten Blick ermöglichen soll. Ein solches Nationalitätszeichen kann zum Beispiel die jeweilige Staatsflagge sein, die sichtbar mit geführt wird.
In manchen Bereichen ist die Verwendung der Nationalitätszeichen durch internationale Vereinbarungen geregelt, um eine weltweit eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Solche Regelungen gibt es etwa bei Kraftfahrzeugen, bei Schiffen (Schiffsnummer) oder bei Flugzeugen (Luftfahrzeug-Kennung). Hier besteht das Nationalitätszeichen aus (jeweils unterschiedlichen) Buchstabenkombinationen.
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[Bearbeiten] Nationalitätszeichen im Straßenverkehr
Nationalitätszeichen im Straßenverkehr zeigen Anderen die Herkunft eines Kraftfahrzeuges an, genauer: in welchem Land es zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen worden ist. Es ist rechtlich Bestandteil des amtlichen nationalen Kennzeichens.
Das Nationalitätszeichen geht zurück auf das 1926 von der Weltgemeinschaft ratifizierte Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr und wird in Deutschland seit 1934 durch die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) geregelt.
Unter anderen wurde für Deutschland D, für die Republik Österreich A (Austria), für die Schweizerische Eidgenossenschaft CH (Confoederatio Helvetica) und für das Fürstentum Liechtenstein FL vereinbart.
Im Inland darf es geführt werden (§ 60 Abs. 6 StVZO); im Ausland muss es geführt werden. Die Euro-Kennzeichen ersetzen jedoch das Nationalitätszeichen allerdings in allen EU-Mitgliedsländern und der Schweiz (§ 2 Absatz 2 letzter Satz IntKfzVO)).
Auch Kroatien benutzt bereits ein solches Kennzeichen, welches ein Länderkürzel enthält und das Emblem Europäischen Union ("Eurofeld") enthält, obwohl dieses Land (noch) kein EU-Mitglied ist.
Deutschland: Das Nichtführen, das falsche Anbringen oder das Anbringen verwechslungsfähiger Nationalitätszeichen kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens stellt tatbestandsmäßig die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 StVG) dar.
[Bearbeiten] Ausgestaltung
Gemäß der Anlage C des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist das Nationalitätszeichen ein länglich rundes und weißes Schild der Breite 30 cm und Höhe 18 cm. Die bis zu drei Buchstaben müssen eine Höhe von 10 cm und eine Strichbreite von 15 mm aufweisen. Nach § 5 dieses Abkommens ist dieses Unterscheidungszeichen rückseitig auf einer Tafel oder auch auf dem Fahrzeug selbst anzubringen.
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (Anhang 3) vom 8. November 1968 lässt auch ein kleineres Zeichen zu: 8 cm hohe Buchstaben mit einer Strichbreite von 10 mm sind auf einer weißen Ellipse der Breite 17,5 cm und Höhe 11,5 cm in schwarzer Farbe aufgemalt. Bei Länderkürzeln mit drei Buchstaben ist außer bei Krafträdern und ihren Anhängern ein 24 cm breites und 14,5 cm hohes Zeichen zu verwenden. Auch Anhänger sind mit dem Nationalitätszeichen zu versehen.
Außer dass sich das Nationalitätszeichen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs befinden muss, bestehen keine weiteren Vorschriften hinsichtlich der Anbringung. Insbesondere in Deutschland sind alternativ Ausführungen gemäß beider Abkommen möglich.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Liste der Kfz-Nationalitätszeichen
- Kennzeichen
- Straßenverkehr
- Kraftfahrzeug
- Nationalitätskennzeichen
- ISO-3166-1-Kodierliste
- Liste der olympischen Mannschaftskürzel
[Bearbeiten] Weblink
- Informationen vom Kraftfahrtbundesamt.
- Zusammenstellung der relevanten Abkommen und Verordnungen