Anhänger
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Als Anhänger (umgangssprachlich auch: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden. An grundlegenden Bauformen unterscheidet man folgende Anhänger:
- Starrdeichselanhänger
- Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse
- Sattelanhänger
Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die - bei einachsigen Anhängern - auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen.
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[Bearbeiten] Bauarten
[Bearbeiten] Starrdeichselanhänger (SDAH)
Bei diesen Anhängern ist die Deichsel starr mit dem Anhängerahmen verbunden. Er besitzt eine bis zwei Achsen (selten auch drei), welche ebenfalls starr mit dem Rahmen verbunden sind. Nahezu alle PKW-Anhänger sind als Starrdeichselanhänger gebaut. Nach den Kraftfahrzeuggesetzen in der EU gilt er bis 750 kg Gesamtgewicht als Leichter Anhänger (Klasse O1) und braucht keine eigene Bremse. Ab 750 kg zulässigem Gesamtgewicht ist eine Bremse vorgeschrieben. In Europa ist dies in aller Regel eine Auflaufbremse. Auflaufbremsen sind zulässig bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht. Schwerere Anhänger benötigen eine durchgehende Bremsanlage. Dies ist in Europa fast immer eine Druckluftbremse.
Die meisten Wohnanhänger sind Starrdeichselanhänger mit einer Achse oder mit einer Tandemachse. Sonderanhänger sind zum Beispiel Pferdeanhänger, die überwiegend als Tandemanhänger ausgeführt werden. Hier werden je nach Einsatzzweck verschiedene Federungssysteme angeboten wie z. B. Gummifederachsen, Drehstabfederachsen, Drehschubfederachsen.
[Bearbeiten] Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse
Diese Anhänger haben zwei oder mehr Achsen. Dabei ist die vordere gelenkt. Dies geschieht fast ausschließlich über einen Drehschemel. Diese Anhänger sind die typischen Anhänger für LKW und Traktoren. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 20 Tonnen bei zwei Achsen und 24 Tonnen bei mehr als zwei Achsen - mit Ausnahmegenehmigung (Tieflader für Schwertransporte) auch mehr.
Bei der Drehschemellenkung ist die Vorderachse auf einem Drehschemel montiert und mit der Deichsel fest verbunden. Die Deichsel ist in vertikaler Richtung beweglich gelagert und mit starken Federn gehalten. Sie darf aber nur bis minimal 20 cm über den Boden hinunter fallen, dass sich der Anhänger bei einem fehlerhaften Lösen vom Zugfahrzeug nicht überschlägt.
Mehrachsige Anhänger sind üblicherweise mit Druckluftbremsen ausgestattet.
Die Aufbauarten sind, ähnlich dem LKW, sehr vielseitig. Typische Aufbauarten sind der offene Kasten (Pritsche), der offene Kasten mit Plane und Spriegel und der geschlossene Kasten (Kofferaufbau). Daneben gibt es noch viele Sonderbauformen, die dem jeweiligen Einsatzzweck angepasst sind.
[Bearbeiten] Sattelanhänger
Der Sattelanhänger besitzt keine Vorderachse, sondern liegt mit seinem Vorderteil auf der Sattelzugmaschine auf. Zusammen mit der Sattelzugmaschine bildet er das Sattelkraftfahrzeug.
[Bearbeiten] Sonderformen
Wenn bei einem Anhänger zwei Achsen ganz eng hintereinander gebaut werden, so wirken sie sich fast wie bei einachsigen Anhänger aus. Sie brauchen keinen Drehschemel, die Deichsel ist fest verbunden. Man spricht von einem so genannten Tandemanhänger. Wenn die Achsen einen Abstand von einem Meter nicht überschreiten, so gelten sie nach dem Gesetz in Deutschland als einachsig. Das ist auch bei evt. Mautregelungen zu berücksichtigen, sowie bei den Führerscheinregelungen, bei denen z. B. mit PKW-Führerschein der Klasse 3 ein LKW mit bis zu 7,5 t sowie einem Anhänger mit bis zu 11 t geführt werden darf, soweit die zwei Achsen des Anhängers eben einen Radstand von einem Meter nicht überschreiten.
Auf einer Abschleppachse kann man leichte Kraftfahrzeuge mit einer aufgebockten Achse abschleppen. Unbeladen ist sie wie ein Einachsanhänger, beladen wie ein Mehrachsanhänger zu fahren.
An Sattelzugmaschinen werden Sattelauflieger angehängt, die zwar komplett anders gebaut sind, aber im Kraftfahrzeuggesetz gleich wie Anhänger behandelt werden.
Als Nachläufer bezeichnet man Anhänger, die für besonders lange Güter, wie Holzstämme oder Fertigbauteile, verwendet werden. Der Nachläufer ist im beladenen Zustand meist mit einem Zentralrohr, einem Drahtseil oder nur durch das Ladegut mit dem Zugfahrzeug zum Ziehen verbunden. Selbstverständlich benötigt der Nachläufer Bremsleitungen und Kabel für die Fahrzeugbeleuchtung.
[Bearbeiten] Sonstiges
Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen:
- bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf (1 zu 1).
- eine Ausnahme gilt hierbei für PKW-Geländewagen: hier darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht bis zum 1,5fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs haben (Faktor 1 zu 1,5)
- bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen (1 zu 1,5).
Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist für PKW beim Fahren mit Anhänger niedriger, sie beträgt im Regelfall 80 km/h außerorts. Als Ausnahme kann im Einzelfall jedoch eine Erlaubnis bis 100 km/h erteilt werden. Zum Fahren mit Anhänger ist vor allem beim Zurücksetzen Übung notwendig. Zum Fahren mit LKW-Anhänger und teilweise auch PKW-Anhänger ist eine eigene Klasse des Führerscheines notwendig.
LKW-Anhänger müssen in einigen Ländern Europa hinten mit einer oder zwei gelben rotumrandete Tafeln gekennzeichnet werden, damit man sie als Nachfahrender als solche erkennt, da man beim Überholen mit einem längeren Überholweg rechnen muss. Im Gegensatz dazu brauchen LKW eine oder zwei gelbe rotschraffierte Tafel. In anderen EU-Ländern (z. B. Deutschland) ist diese Kennzeichnung freiwillig.
In Europa ist hinter PKW und LKW nur das Mitführen eines Anhängers erlaubt. Zugmaschinen dürfen auch zwei Anhänger mitführen. Dies ist im Bereich der Landwirtschaft und im Schaustellergewerbe üblich. In Bundesrepublik Deutschland waren bis 1953 auch hinter LKW zwei Anhänger erlaubt. In der DDR noch deutlich länger.
In den USA oder Australien sind auch heute noch mehrere Anhänger hinter LKW üblich, die dann Truck Rails oder Road Train genannt werden. Allerdings dürfen die Road Trains nicht in Städte fahren und müssen die Anhänger bis auf einen an der Stadtgrenze abkuppeln.
Bis in die 1960er Jahre musste in Deutschland und Österreich der LKW, der einen Anhänger zog, gekennzeichnet werden. Dazu hatte er auf dem Kabinendach ein gelbes klappbares Dreieck, das beim Aufklappen beleuchtet war. (Sog. Anhängerdreick).
[Bearbeiten] PKW-Anhänger Übersicht
PKW-Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtgewicht (meistens ungebremst)
- Führerschein B reicht aus
- Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (ungebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
PKW-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht (nur gebremst zulässig)
- Führerschein B reicht aus (wenn folgende Bedingungen erfüllt sind)
- zul. Gesamtgewicht des Gespannes darf 3500 kg nicht überschreiten !
- zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
- Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (gebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
Gespanne über 3500 kg zul. Gesamtgewicht
- Führerschein BE wird benötigt
- Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal das 1,5fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges betragen
- Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf 8,75 t nicht überschreiten
- Ist der Anhänger schwerer als 3,5 t, muss er mit einer Druckluftbremse ausgestattet sein (statt mit einer Auflaufbremse).
Die Gewichtsdaten in der Zulassungsbescheinigung sind vorrangig ausschlaggebend!
[Bearbeiten] 100 km/h-Zulassung
Für Gespanne gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Bestimmte PKW mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100km/h-zugelassene KOM mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18(5) Nr.1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.
Hierfür sind folgende Vorraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:
- Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:
- zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs
- Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
- zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,8 x Leermasse des Zugfahrzeugs
- Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit anderem Anhänger (z.B. Pferdeanhänger) mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
- zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,1 x Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch ≤ 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist
Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:
- zulässige Masse des Anhängers ≤ zulässige Masse des Zugfahrzeugs,
- zulässige Masse des Anhänger ≤ zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
- Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
- Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h),
- Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
Die Massenangaben können den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen entnommen werden (Leermasse => Ziff. 14, zulässige Masse => Ziff. 15).
[Bearbeiten] Anhängevorrichtung
Die Anhängevorrichtungen oder auch Anhängerkupplungen bezeichnet, sehen für leichte und schwere Anhänger verschieden aus. Für leichte Anhänger ist eine Kugel am Zugfahrzeug, auf der sich eine Pfanne frei bewegen kann (Kugelkopfkupplung). Schwere Anhänger werden mit einem Bolzen, der durch das Kupplungsauge des Anhängers gesteckt wird, verbunden. Da auch der Anhänger, wie das Zugfahrzeug, eine Fahrzeugbeleuchtung haben muss, ist noch ein Verbindungskabel notwendig.
Eine Anhängerkupplung dient der Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und einem Anhänger oder der Verbindung zwischen Anhängern, wenn mehrere Anhänger an das Zugfahrzeug angehängt sind. Sie ist nicht nur massebedingt mit ihm verbunden, sondern auch elektrisch.
[Bearbeiten] Weblinks
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