Nord- und Westdeutscher Rundfunkverband
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Der Nord- und Westdeutsche Rundfunkverband (NWRV) war von 1956 bis 1961 eine Vereinigung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und des Westdeutschen Rundfunks (WDR) mit dem Zweck, ein gemeinsames Fernsehprogramm auszustrahlen. Der NWRV hatte seinen Sitz in Hamburg, Rothenbaumchaussee.
[Bearbeiten] Geschichte
Zu Beginn der 1950er Jahre fanden in den zuletzt am Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) beteiligten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein politische Prozesse statt, aus denen 1955 schließlich die Aufspaltung des NWDR in den WDR für NRW und den NDR für die drei übrigen Länder hervorging, wobei die neuen Anstalten zum 1. Januar 1956 den Betrieb aufnahmen.
Der Staatsvertrag zwischen den vier Ländern zur Auflösung des NWDR sah allerdings vor, dass zunächst nur die Radioprogramme eigenverantwortlich betrieben wurden. Das Fernsehprogramm sollte weiterhin von einer gemeinsamen Körperschaft der beiden Sender veranstaltet werden, weshalb diese den NWRV gründeten. Da zunächst kein Geschäftsführer gefunden wurde, war zwischen dem 1. Januar 1956 und dem 31. März 1956 offiziell noch der sich in Auflösung befindliche NWDR Veranstalter des Fernsehprogramms, ab dem 1. April 1956 war dann der NWRV für das Fernsehprogramm in den vier Ländern zuständig.
Der Staatsvertrag sah für diese Lösung eine Frist von fünf Jahren vor, wobei diese hätte verlängert werden können. Eine solche Verlängerung wurde allerdings nicht durchgeführt, so dass der NWRV 1961 wieder aufgelöst wurde und die Verantwortung für das Fernsehprogramm an den NDR und den WDR selbst überging.
Letzter Vorsitzender des Kuratoriums des NWRV war Heinz Kühn (MdB), einziger Geschäftsführer Georg Hubrich.