Norephedrin
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Norephedrin (Norephedrin hydrochlorid) gehört zur Gruppe der Amphetamine und ist dabei besonders dem Ephedrin chemisch als auch in seiner Wirkung sehr ähnlich. Es handelt sich dabei um ein Sympathomimetikum.
Strukturformel | ||
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Allgemeines | ||
Name | Norephedrin (Hydrochlorid) | |
Andere Namen | Phenylpropanolamin, 2-Amino-1-phenyl-1-propanol, Naldecon | |
Summenformel | C9H13NO · HCL | |
CAS-Nummer | 154-41-6 | |
Kurzbeschreibung | ein Amphetamin | |
Eigenschaften | ||
Molmasse | 187,67 g·mol-1 | |
Aggregatzustand | fest | |
Schmelztemperatur | 194 °C | |
Sicherheitshinweise | ||
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R- und S-Sätze |
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LD50 (oral) | 150 mg·kg-1 | |
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Normbedingungen. |
[Bearbeiten] Verwendung
Norephedrin findet heute hauptsächlich Verwendung in rezeptpflichtigen Diätmitteln, da es wie alle Amphetamine appetithemmend wirkt. Meist wird es dabei als Phenylpropanolamin/PPA bezeichnet. Da beim Norephedrin aber die Wirkung auf den Kreislauf besonders ausgeprägt ist und daher Herzrhythmusstörungen bis hin zu Herzinfarkten auftreten können, ist der Einsatz als Medikament nicht unumstritten.
Ebenfalls verwendet wird Norephedrin teilweise bei der illegalen Amphetaminsynthese, da sich beide Stoffe chemisch sehr ähneln.
[Bearbeiten] Rechtliches
Aufgrund seiner Eignung als Ausgangsstoff in der Amphetaminsynthese gehört Norephedrin in Deutschland und der EU zur Kategorie I der überwachten Chemikalien nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz. Das bedeutet die Herstellung, der Handel sowie Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung sind strafbar.
[Bearbeiten] Siehe auch
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