Palästinensische Nationalcharta
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Die Palästinensische Nationalcharta wurde am 17. Juli 1968 auf dem Gründungskongress der PLO verabschiedet, in der die Befreiung Palästinas und somit die Zerstörung des Staates Israel beschlossen wurden.
[Bearbeiten] Inhalt
Die Nationalcharta besteht aus 33 Artikeln und hat im wesentlichen folgenden Inhalt:
- Palästina sei das Heimatland des arabischen, palästinensischen Volkes. Es sei ein untrennbarer Teil des arabischen Mutterlandes, des palästinensische Volk ein intigrierender Teil der arabischen Nation.
- Das arabisch palästinensische Volk habe ein legales Anrecht auf sein Heimatland sowie das Recht nach der Befreiung seines Landes sein Schicksal nach seinen Wünschen und ausschließlich nach seinem eigenen Beschluss und Willen zu bestimmen.
- Palästinenser seien solche arabischen Staatsangehörigen, die bis zum Jahre 1947 in Palästina ansässig waren.
- Juden, die in Palästina vor dem Beginn der zionistischen Invasion ansässig waren, sollen als Palästinenser angesehen werden.
- Der bewaffnete Kampf sei der einzige Weg zur Befreiung Palästinas.
- Die Befreiung Palästinas sei vom arabischen Gesichtspunkt aus nationale Pflicht.
- Die Teilung Palästinas im Jahre 1947 und die Schaffung des Staates Israel seien illegal gewesen.
[Bearbeiten] Quelle
Die Nationalcharta (Vollständiger Text, deutsch)