Parlamentswahl
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Der Begriff Parlamentswahl steht für:
- Die Neuwahl eines gesamtstaatlichen Parlaments
- In Deutschland: siehe Bundestagswahl
- In Österreich und Schweiz: siehe Nationalratswahl,
- im speziellen Nationalrat (Österreich) und Nationalrat (Schweiz)
- in anderen Staaten: siehe Parlamentarismus, und Liste der Parlamente
- Nationalversammlung, Volksversammlung usw.
- in den USA: Senat und Repräsentantenhaus
- Geschichtlich: siehe Kategorie:Historische Legislative
- die Neuwahl eines Landtages oder Landesparlaments
- In Deutschland: siehe Landtagswahl
- in Hamburg und Bremen Bürgerschaftswahl
- in Berlin: siehe Abgeordnetenhaus
- In Österreich: siehe Landtagswahl (Österreich) und Landtag (Österreich)
- In der Schweiz: siehe Kantonsparlament. Jedoch abweichende Bezeichnungen:
- Kantonsrat für die Kantone Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Zug und Zürich
- Landrat für die Kantone Basel-Landschaft, Glarus, Nidwalden und Uri.
- In Deutschland: siehe Landtagswahl
- Die "Europawahlen"
- Hingegen sind Kommunalwahlen i.a. nicht unter dem Begriff zu verstehen, weil die zu wählenden Gremien (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag usw.) keine Kompetenz zur Gesetzgebung besitzen.
- Ausnahmen können u.a. betreffen:
- Kommunen, die gleichzeitig ein Bundesland darstellen - z.B. Bremen, Hamburg, Wien
- Statutarstädte in manchen Staaten (je nach Verfassung)
- Spezielle Gebietskörperschaften ...
Siehe auch:
- Gemeinderatswahl, Landratswahl, Präsidentschaftswahl
- Repräsentative Demokratie, Parlamentsklub, Parlement, Delegiertenversammlung
- Staatsrecht, Wahlrecht, Parteivorsitz, Zweikammersystem, Verwaltungsrat