Parmaschinken
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Parmaschinken, italienisch Prosciutto di Parma, ist ein luftgetrockneter Schinken aus der Provinz Parma nordwestlich von Bologna. Er hat einen mild-würzigen Geschmack, ist von rosaroter Farbe mit feiner Fettmaserung, die Konsistenz ist mürbe.
Ursprungsort des Parmaschinkens ist das Dorf Langhirano am Fluss Parma, in dem auch heute ein Großteil der Schinken produziert wird.
[Bearbeiten] Herstellung
Hergestellt wird er aus den Keulen bestimmter Schweinerassen, die in einem begrenzten Gebiet zwischen Emilia-Romagna und dem Piemont nach vorgeschriebenen Aufzucht- und Mastmethoden gehalten werden. Geschlachtet werden die Tiere ab einem Mindestalter von zehn Monaten.
Der Reifungsprozess beginnt mit dem Einsalzen mit Meersalz der etwa 10 kg schweren Keulen, die anschließend eine Woche in Kühlräumen gelagert werden (früher begann die Schinkenherstellung deshalb im Winter). Nach erneutem Einsalzen werden sie für weitere zwei Wochen kühl gelagert. Durch das Salz, den dadurch hervorgerufenen Wasserentzug und die Kälte wird das Fleisch am Verderben gehindert. Nun werden die Keulen durchgewalkt und ruhen für etwa zwei Monate. Nachdem das überschüssige Salz abgewaschen wurde, beginnt die eigentliche Lufttrocknung. In den ersten sechs Monaten werden die Schinken in festgelegter Reihenfolge in Kühlräumen, Trockenräumen und belüfteten Hallen vorgereift. Um das Fleisch vor zu großer Austrocknung zu schützen, werden dann die nicht von Schwarte bedeckten Teile mit einer Paste aus Schmalz, Reismehl und Pfeffer bestrichen und in kühlen Kellern mit geringerer Belüftung aufgehängt, wo die Schinken bis zur Reife verbleiben. Der gesamte Prozess dauert, je nach Größe der Schinken, zwischen zehn und zwölf Monaten, bei besonders guten Qualitäten auch ein Jahr länger.
In Italien verbleibt der Knochen meist am Schinken, geschnitten wird er erst unmittelbar vor dem Verzehr in hauchdünne Scheiben. Klassisch wird er mit Melonenspalten oder anderen Früchten als Vorspeise gereicht.
Schinken für den Export (ca. 50 % der Produktion) ist in der Regel entbeint.
[Bearbeiten] Markenrechtliche Aspekte
"Parmaschinken" ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung - unter diesem Namen darf nur in Parma hergestellter Schinken angeboten werden, der aus im festgelegten Gebiet aufgezogenen Schweinen hergestellt wurde. Wird er geschnitten und abgepackt, muss dies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof ebenfalls in Parma geschehen. Über die Einhaltung dieser Vorschriften wacht das Consorzio del Prosciutto di Parma. Echter Parmaschinken trägt als Stempel die fünfzackige Krone des Herzogtums Parma auf der Schwarte.