Personenschaden
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Als Personenschaden wird ein Ereignis mit Todesfolge, bzw. Verletzung einer Person oder mehrerer Personen bezeichnet. Die Vermeidung von Personenschäden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des Arbeitsschutzes.
Die Umschreibung ist gebräuchlich bei:
- Arbeitsplatzunfällen (Im Chemiewerk XY kam es aufgrund einer defekten Dichtung zu einem Personenschaden)
- Unfällen im Bahnbereich (z.B. Aufgrund eines Personenschadens zwischen Köln und Bonn kommt es derzeit zu Verspätungen)
- Verkehrsunfällen (Unfall mit Personenschaden auf der A8)
Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben: