Tod
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Der Tod ist der unumkehrbare Verlust der für ein Lebewesen typischen und wesentlichen Lebensfunktionen (siehe Lebewesen).
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Die Schwierigkeit einer Definition
Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren erahnen. Im ersten Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität (Lyse) oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit (z. B. durch Zerstörung des Genoms) definiert, im zweiten Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn). Das Sterben ist ein Prozess, und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen. Der Tod ist der Zustand eines Organismus nach der Beendigung des Lebens und nicht zu verwechseln mit dem Sterben und Nahtoderfahrungen, die ein Teil des Lebens sind.
Der Tod als biologischer Mechanismus
Die biologische Begründung für den natürlichen Tod – und auch schon der Alterung – wird von Wissenschaftlern im Mechanismus der Evolution vermutet: Hat ein Lebewesen sein Erbgut erfolgreich weitergegeben (sind die Nachkommen selbstständig), dann existiert das Erbgut in den Nachkommen fort. Ereignisse, die sich nach der erfolgreichen Weitergabe des Erbguts einstellen, haben keine direkte Wirkung auf seine Veränderung, also weder eine fördernde noch eine hemmende Wirkung. Folglich können sich im Erbgut Faktoren ansammeln, die das weitere Leben nach der erfolgreichen Erbgutweitergabe bestimmen, ohne dass sie dem Selektionsdruck ausgesetzt sind. Dazu zählen auch Erbkrankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen, wie z. B. die Nervenkrankheit Chorea Huntington. Dieser „genetische Müll“ verursache, so die Theorie, den Alterstod. Dass der Alterstod nicht zwangsläufig sein muss, zeigen Experimente mit bestimmten Seegurken-Arten: Diese konnten über Jahrzehnte am Leben erhalten werden, ohne dass Alterungserscheinungen auftraten. Voraussetzung für die völlige Aussetzung der Selektion ist, dass es ein Alter gibt, ab dem eine Fortpflanzung nicht mehr möglich ist. Bei Lebewesen, die sich durch Knospung vermehren, ist dies oft nicht gegeben. Diese sollten also nach dieser Theorie potentiell unsterblich sein.
Zwei Faktoren können jedoch auch nach der Erbgutweitergabe einen Selektionsdruck auf Gene bewirken, die sich auf den Todeszeitpunkt auswirken: Bei vielen Lebewesen ist es Aufgabe der Eltern, ihre Nachkommen großzuziehen, und ein Tod der Eltern während dieser Zeit verhindert das Fortbestehen des Erbgutes. Andererseits führt ein zu langes Weiterleben nach der Fortpflanzung zu höherem Druck für die Nachkommen wegen Platz- und Ressourcenmangel. Weiterhin führt zu langsamer Generationswechsel zur langsamen Anpassung an veränderte Umweltbedingungen und dient nicht der Arterhaltung. In dieser Hinsicht ist der Tod also nützlich und notwendig (für die Art).
Todesursachen
Hauptartikel: Todesursache
Todesursachen werden in der Medizin im Fachgebiet Epidemiologie behandelt. Es gibt häufige und seltene und es gibt geschlechtsspezifische Todesursachen beim Menschen. Die Morbidität drückt die Wahrscheinlichtkeit an einer Krankheit zu sterben in Zahlen oder Wahrscheinlichkeiten aus.
Im engeren Sinne unterscheidet man beim Eintritt des Todes einerseits konkret fassbare Ursachen, andererseits werden aus den jeweiligen Umständen des Todes einer Person abgeleitete, psychogene Faktoren diskutiert, die als Ursache des Todes in Erscheinung treten sollen.
Zu den natürlichen Todesursachen zählen Krankheiten und das Versagen von Körperfunktionen, zu den nichtnatürlichen Todesursachen rechnet man u. a. Unfälle, Verbrechen, Krieg, Vergiftungen oder Suizide.
Der Begriff des psychogenen Todes beschreibt Vermutungen, wie der Tod aus der „Tätigkeit der Psyche heraus“ eintreten könnte. Der psychogene Tod soll etwa in Zusammenhang mit Voodoo als Folge von Verzauberung, Verfluchung, Suggestion, Prophezeiung, schwarzer Magie oder Beten beobachtet worden sein. Man geht auch bei Todesfällen nach Brechen von abergläubischen und religiösen Tabus oder bei Verzweiflung, Hilf- und Hoffnungslosigkeit oder Heimweh im Rahmen des „Heimweh-Tods“ von psychogenen Ursachen beim Todeseintritt aus.
Der Übergang vom Leben zum Tod
Der Übergang vom Leben zum Tod heißt Sterben, Sterbevorgang.
Sterbephase
Elisabeth Kübler-Ross wollte bei ihren Beobachtungen im Krankenhaus erkannt haben, dass der Sterbeprozess unheilbar Kranker in unserer modernen Kultur meist in fünf Phasen abläuft. Dies kann natürlich nicht die Personen betreffen, die langsam in einem bewußtlosen Zustand oder Koma sterben oder die ausgeprägt demenzkrank sind. In der Regel durchlaufen die Betroffenen nach Kübler-Ross die Zustände:
- Nichtwahrhabenwollen und Isolierung
- Zorn
- Verhandeln
- Depression (nicht identisch mit der psych. Krankheit)
- Zustimmung
Todeszeichen
Die genaue Grenze zwischen Leben und Tod ist schwer zu definieren. Dies ist aber in aller Regel Aufgabe eines Arztes. Je weiter man von der Grenzzone zwischen beidem entfernt ist, desto klarer scheint der Unterschied zwischen Leben und Tod, je näher man an der Grenze ist, desto unschärfer wird sie: So können Lebewesen, die bereits einen Herzstillstand haben, manchmal erfolgreich wiederbelebt werden. Ebenfalls können einzelne Zellen und Gewebe während des so genannten intermediären Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren. Als unsichere Todeszeichen gelten unter anderem:
- fehlende Atmung
- fehlender Puls
- fehlender Herzschlag
- Bewusstlosigkeit
- Unterkühlung, für das auch als Leichenkälte bezeichnete Todeszeichen siehe Algor mortis
- komplette Lähmung aller Muskeln
- fehlender Pupillenreflex (vgl. Areflexie)
- Trübung der Hornhaut
Für eine Organentnahme zur Organtransplantation wird der Tod über den Hirntod definiert. Zur Feststellung des endgültigen Todes dienen die sicheren Todeszeichen. Im allgemeinen reichen die folgenden sicheren Todeszeichen dazu aus:
- Totenstarre (Rigor mortis, Leichenstarre)
- Verwesung (Autolyse) oder Fäulnis
- Totenflecken (Livores)
- Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind (z. B. Enthauptung)
Todeszeitpunkt
Zur Feststellung des Todeszeitpunktes werden verschiedene Methoden angewandt. So geben die Beurteilung der Totenstarre und der Leichenflecken grobe Richtwerte (Beginn der Totenstarre nach 2–4 Stunden, volle Ausprägung nach 6–8 Stunden, Lösung nach 2–3 Tagen). Als eine der genauesten Methoden gilt die Bestimmung der Körperkerntemperatur, die unter Berücksichtigung der Außentemperatur, des Körpergewichtes und den Auffindungsumständen zur Berechnung der Abkühlungszeit benutzt werden. Ebenfalls zur Ermittlung der Todeszeit werden Insektenlarven beurteilt. Daraus hat sich eine eigene Forschungsrichtung der Rechtsmedizin entwickelt: die forensische Entomologie.
Der Tod im deutschen Recht
Gesetzliche Definition
Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Bestimmung zur Frage, wann der Tod eingetreten ist. Überwiegend wird der Hirntod als Todeszeitpunkt angenommen (§ 3 Transplantationsgesetz).
Nach dem Transplantationsgesetz ist eine Organentnahme nur nach dem Hirntod erlaubt. Auch das schweizer Transplantationsgesetz vom Dezember 2003 regelt dies vergleichbar. Der genaue Todeszeitpunkt kann bei erbrechtlichen Fragen eine Rolle spielen. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen, wenn auch das postmortale Persönlichkeitsrecht und gewisse weitere Schutzrechte (z. B. in Form der Schweigepflicht) fortdauern.
Der Sterbefall ist am Werktag nach dem Tod dem zuständigen Standesamt mitzuteilen (§ 32 Personenstandsgesetz), welches den Sterbefall beurkundet und eine Sterbeurkunde erteilt. Meldepflichtig sind nach § 33, § 34 PersStG Mitbewohner der Wohnung, in der der Verstorbene gelebt hat und Leiter von Anstalten, Kliniken, Heimen, wenn der Verstorbene dort gestorben ist.
Der tote menschliche Körper ist ein Leichnam, der totenfürsorgebedürftig ist. An einer Leiche gibt es kein Eigentum, sondern nur Aneignungsrechte. Die Totenfürsorgepflichtigen sind nach Bestattungsrecht der Bundesländer zur Durchführung der Bestattung verpflichtet. Der Erbe ist nach § 1968 BGB zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet.
Rechtsmedizin
Zur Aufklärung von Verbrechen sowie für Erbschaftsfragen ist gelegentlich die Feststellung der Todesursache oder die Feststellung des Todeszeitpunktes von Bedeutung. Dies ist Aufgabe der Rechtsmedizin.
Bei den – zumindest aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht – konkret fassbaren Todesursachen versucht man, die gewaltsamen von den nicht gewaltsamen Todesursachen zu unterscheiden. Diese recht grobe Unterteilung wird von den für die Untersuchung zuständigen Amtspersonen mit dem Begriff Todesart bezeichnet und kennt die Möglichkeiten natürlich und nicht-natürlich; eine als ungeklärt bezeichnete Todesart kann dagegen nicht als eigentliches Untersuchungsergebnis bezeichnet werden. Eine nach dem Tod eines Individuums letztlich ermittelte „Todesursache“ ist nichts anderes als eine rekonstruktive Formulierung, die das Ergebnis eines umsichtigen Einreihens der einzelnen, zur Verfügung stehenden Beobachtungen in einen Erfahrungsrahmen ist, die umso besser gelingt, je mehr Beobachtungen zur Verfügung stehen.
Die Formulierung von Todesursachen kann Fehlern unterliegen: z. B. ungenügende Untersuchung der verstorbenen Person oder Verkennen kausaler Zusammenhänge. Das Spezifitäts-Paradox ist ebenfalls ein nicht seltener Fehler: nur weil eine bestimmte Beobachtung besonders genau dokumentiert wurde, ist sie nicht alleine deswegen der wichtigste Faktor im pathophysiologischen Sterbeprozess.
Die Untersuchung einer Todesursache bedingt je nach konkreter Fragestellung eine äußere Leichenschau, eine autoptische Leichenöffnung und eine toxikologische Untersuchung mit Frage nach Vergiftung. Die Frage nach Vergiftung durch Drogen wie Alkohol oder Medikamente oder durch andere Substanzen kann bei ausschließlich äußerer Untersuchung meist nicht beantwortet werden.
Welche Untersuchungsschritte zur Etablierung einer Todesursache unabdingbar sind, hängt zum einen vom öffentlichen Anspruch an das Ergebnis der Todesursachenbestimmung ab, zum anderen von den konkreten Gegebenheiten. Es gibt Ereignisarten, die keine Gesetzgebung verpassen sollte; dazu gehören Tötungen, Vernachlässigungen, medizinische Behandlungsfehler, Unfälle als Folge technischer Mängel, Unfälle als Folge verantwortungslosen Handelns und man kennt meldepflichtige infektiöse Erkrankungen, deren Vorliegen mitunter nach Abschluss einer amtlichen Untersuchung konstatiert werden kann.
Die von Amtes wegen vorgeschriebene Strategie zur Untersuchung von Todesursachen unterscheidet sich daher auch von Gesetzgebung zu Gesetzgebung. Zweckmäßig ist mindestens
- das routinemäßige Durchführen einer toxikologischen Untersuchung von Blut und Urin,
- die routinemäßige Inspektion der äußeren Körperoberfläche und
- die routinemäßige Untersuchung der dem Tod vorausgehenden Umstände und der Auffindesituation bei jedem Todesfall durch
- geschultes Personal.
Ohne triftigen Grund sollte keiner dieser vier für die Todeursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche ausgelassen werden. Es erstaunt daher nicht, dass Gesetzgebungen, die auf eine oder mehrere dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche verzichten, entsprechende „Überraschungen“ erleben.
Der Tod aus philosophischer und religiöser Sicht
Zu den Konsequenzen des Todes für das betroffene Individuum lassen sich vier philosophische Grundhaltungen unterscheiden:
- Der Tod ist das endgültige Ende der körperlich-organischen und der aktiven, physisch feststellbaren geistigen Existenz eines Lebewesens (z. B. Ganztodtheorie)
- Der Tod ist nur eine Phase, die schließlich zu einem neuen individuellen Leben führt (Wiederverkörperung durch Reinkarnation)
- Der Tod ist der unumkehrbare Übergang in einen anderen Seinszustand (Weiterleben in einem Totenreich, Auferstehung, Unsterblichkeit)
- Leben und Tod sind indifferent (in einigen mystischen Richtungen, z. B. im Zen).
Zu den unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Religionen und philosophischen Richtungen gibt der Artikel Leben nach dem Tod Auskunft.
Der Umgang mit dem Tod
Dass der Umgang mit dem Tod schwer fallen muss, ersieht man bereits aus einer eher unauffälligen sozialen Tatsache: Wenige deutsche Worte – und in anderen Sprachen ist es ebenso – hatten und haben so viele Synonyme und abmildernde Bezeichnungen wie für den „Tod“. Beispiele geben viele Todesanzeigen („Hingang“, „Hintritt“, christlich gefasst: die „Versammlung zur höheren Gemeinde“), Nachrufe („Ableben“, „Abschied“), dichterische Formen („Freund Hein“) oder umgangssprachliche Umschreibungen (vom altertümlichen „Gevatter Tod“ bis zum gegenwärtigen „den Löffel abgeben“).
Der direkte Umgang mit dem Tod ist seltener geworden, wo er nicht mehr im Kreise der Familie oder inmitten von Gefährten (wie etwa im Krieg, im Katastrophenfall) eintritt, sondern in Kliniken, und wo der Leichnam von Bestattungsunternehmen übernommen wird.
Mehrere Wissenschaften befassen sich direkt mit Tod, und im Zusammenhang damit mit den Sterbenden und Hinterbleibenden (so besonders die Theologie und die Palliativmedizin), andere seltener (Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Philosophie).
Kultursoziologischer Ansatz
Der soziale Umgang mit dem Tod hängt zunächst stark davon ab, ob eine Kultur überhaupt den „Tod“ als Tatsache verneint oder bejaht.
Sie betonen damit eine der beiden Möglichkeiten, die in jedem einzelnen Menschen psychisch präsent sind, denn einerseits lernt er glaubhaft bereits im Jugendalter „Alle Menschen sind sterblich“, andererseits aber hat er bis an die Schwelle von schwerer Krankheit oder Alter die innerliche Überzeugung, er lebe immer weiter. (Vgl. dazu Franz Borkenau, „Ende und Anfang“.)
Verneint eine Kultur die Endgültigkeit des Todes, so müssen bereits die Lebenden mit dem Weiterwirken der Verstorbenen rechnen, müssen sie ggf. fürchten, sich aber auch auf ihren eigenen physischen Tod entsprechend einstellen, um ihr andersartiges Weiterleben zu optimieren (vor allem Strafen für diesseitige Schuld im Jenseits zu vermeiden). Entsprechend entwickeln solche Kulturen auch Konzepte des körperlichen oder geisterhaften Weiterlebens, der Wiedergeburt, des Ewigen Lebens u.a. und entsprechende Bräuche und Rituale (z. B. behausende Bestattungsformen, Ahnenkulte, Opfer und Fürbitten).
Verneint eine Kultur jedes (diesseitige oder jenseitige) Weiterleben, sieht also den Tod als endgültig an – wie z. B. die alten Griechen (siehe Hades) –, so sind ihre Mitglieder ganz darauf verwiesen, ihr Diesseits zu gestalten und ggf. ihr Weiterleben im Diesseits zu beeinflussen, vor allem also für ihr Angedenken, im stärksten Fall für ihren Nachruhm zu sorgen. Auch hier finden sich darauf abgestimmte Bräuche und Rituale (z. B. erinnernde Grabmale, regelmäßige Gedenktermine, Gedenkstätten).
Psychoanalytischer Ansatz
Hier wird mit der Entgegensetzung und -wirkung des Sexual- und des Todestriebs in jedem Einzelnen gearbeitet. (Vgl. dazu Sigmund Freud, „Jenseits des Lustprinzips“.)
Beide Triebe sind nicht auslebbar, also müssen sie minder oder mehr unterdrückt werden. Dies geschieht nicht nur bewusst, sondern – angesichts der Stärke dieser Triebe vorhersehbar – stark auch unbewusst. Entsprechend wird der Tod verdrängt oder so verarbeitet, dass er ins Vorbewusste zurücktritt und alltags den Menschen nicht ununterbrochen behelligt. Doch verschwindet er nicht völlig, sondern macht sich in Gewohnheiten (z. B. regelmäßigen angstvollen Gebeten, Träumen oder Neurosen) immer wieder bemerkbar.
Wieviel Triebunterdrückung nötig erscheint, hängt wiederum von der jeweiligen Kultur ab. Diese reichen von der vorherrschenden Todesbejahung (vgl. den Heldentod) bis hin zur vorherrschenden Todesverneinung (vgl. die Höllenangst).
Sonstiges
Der Tod in Literatur und Kunst
Oftmals wird der Tod in der Literatur personifiziert, etwa in Wolfgang Borcherts „Draußen vor der Tür“, Woody Allens Einakter „Death knocks“ („Der Tod klopft“) oder Terry Pratchetts „Mort“ („Gevatter Tod“). Ein zentrales Motiv stellt er auch bei Thomas Mann dar, so bereits in seinen frühen Erzählungen (Der Weg zum Friedhof, Der Kleiderschrank), vor allem aber in Der Tod in Venedig und Der Zauberberg.
In der darstellenden Kunst wird die Vergänglichkeit des Lebens mit Hilfe verschiedener Vanitas-Symbole dargestellt. Der Tod wird oft als Skelett mit Sense (Sensenmann) oder Schädel gezeigt; die Sense dient dazu, die Seele vom Körper zu trennen. Siehe auch Totentanz.
Weitere Bezeichnungen für den Tod sind: Freund Hein, Gevatter Tod, der Schnitter, Klapperbein.
Darstellungen des Todes im Film
- Bengt Ekerot in Das siebente Siegel (1957)
- Gabriella Giacobbe in Keoma (1976)
- Ian McKellen in Last Action Hero (1993)
- Brad Pitt in Rendevous mit Joe Black (1998)
Der Tod in der Sprache
Der Tod von Menschen ist oft ein Tabuthema. Daher haben alle Sprachen euphemistische Ausdrücke, um den Tod zu umschreiben. Oft handelt sich dabei um Ausdrücke, die anstelle der Endgültigkeit des Todes einen Übergang in ein potentielles Jenseits betonen. In der deutschen Sprache sind Euphemismen wie Verlassen, Hinscheiden, Heimgehen, Entschlafen gebräuchlich. Regional wird auch häufig „Abberufen werden“ (zum christlichen Gott) verwendet. Stirbt ein Mensch unter besonders qualvollen Umständen, spricht man umgangssprachlich auch von krepieren, um die menschenunwürdigen Umstände seines Todes zu betonen.
Zudem existieren viele saloppe Wendungen wie „Den Löffel abgeben“, „ins Gras beißen“ oder „sich die Radieschen von unten ansehen“.
Der Tod von nicht-menschlichen Lebewesen wird meist mit spezifischen Ausdrücken bezeichnet: Tiere, die getötet werden, schläfert man ein, sie sterben aus innerer Ursache, krepieren oder verenden. Oder sie werden von Tieren gefressen oder von Menschen geschlachtet. Pflanzen sterben ab oder gehen ein.
Ein Soldat, der bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist, wird als Gefallener bezeichnet.
Siehe auch
- Totenfürsorge, Bestattung, Friedhof, Trauer
- Hospizbewegung, Todesangst, Sterbehilfe, Suizid
- Mortalität, Todessymbolik
- Tod (Medizin), Scheintod, Hungertod, Reflextod
Literatur
- Philippe Ariès: Geschichte des Todes. 10. Aufl. Dtv, München 2002, ISBN 3-423-30169-4
- Christoph Daxelmüller (Hg.): Tod und Gesellschaft – Tod im Wandel. Schnell und Steiner, Regensburg 1996, ISBN 3-7954-1114-9
- Norbert Fischer: Geschichte des Todes in der Neuzeit. Sutton, Erfurt 2001, ISBN 3-89702-342-3
- Albrecht Gläser: Grenzen zwischen Leben und Tod. Probleme in der Intensivmedizin. Hirzel, Stuttgart u.a. 1998, ISBN 3-7776-0861-0
- Martina Görke-Sauer: Im Land der Trauer. Abschiedsrituale. Patmos, Düsseldorf 2006, ISBN 3-491-70399-9
- Sandra Joachim-Meyer: Sinnbilder von Leben und Tod: die Verdrängung des Todes in der modernen Gesellschaft Tectum-Verl., Marburg 2004, ISBN 3-8288-8753-8
- Ines Klinge: Todesbegriff, Totenschutz und Verfassung. Der Tod in der Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Dimension. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4585-3
- Ulrich H. J. Körtner: Der unbewältigte Tod. Theologische und ethische Überlegungen zum Lebensende in der heutigen Gesellschaft. Rothe, Passau 1997, ISBN 3-927575-62-3
- Reiner Andreas Neuschäfer: Alles aus!? Zum Thema Trauer, Trost und Hoffnung. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 3-525-61600-7
- Sherwin B. Nuland: Wie wir sterben.Kindler Verlag, München 1994, ISBN 3-426-77237-X
- Norbert Ohler: Sterben und Tod im Mittelalter. Patmos, Düsseldorf 2003, ISBN 3-491-69070-6
- Hans Schilder: Was tun im Trauerfall? Formalitäten erledigen, Bestattungen organisieren und Abschiedsfeier gestalten. Urania, Stuttgart 2004, ISBN 3-332-01504-4
- Walter Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall. Erbrecht, Testament, Steuern, Versorgung, Bestattung. 5. Aufl. Dtv, München 2004, ISBN 3-423-05632-0, 3-406-49284-3
Dokumentarfilme
- Dying at Grace, Kanada 2003, Regie: Allan King
Weblinks
Portal: Tod – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Tod |
Commons: Tod – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
Wiktionary: Tod – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Eintrag (englisch) in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (inkl. Literaturangaben)
- Kriterien des Hirntods. Richtlinien der Bundesärztekammer
- Umfangreiche Seite mit Informationen zum Thema Tod, Sterben, Trauer und E. Kübler-Ross
- www.sungaya.de – Sterben und Tod
- Todesvorstellungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit
- Begriff des Todes von Stephan Siemens (Darstellung eines dialektischen Todesbegriffs)
- Manuela Steger: Eine Reise in das Leben – Zeitgenössische Betrachtungen im Angesicht des Todes (Diplomarbeit 1999)
- Ritual und Musik im Angesicht des Todes in nicht-industriellen Gesellschaften
- Armin G. Wildfeuer: Mors certa - hora incerta. Über die Gewissheit des eigenen Todes als Problem der Philosophie
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |