Römische Namen
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Die Namensgebung der römischen Antike unterscheidet zwischen:
- Männer- und Frauennamen;
- römischen Bürgern und Freigelassenen;
- verschiedenen Epochen.
Allgemein bekannte und in höheren Schulen vermittelte Tatsachen beziehen sich meist auf die relativ kurze Epoche des 1. Jahrhunderts v. Chr., spiegeln das römische Namenssystem folglich nur teilweise wider.
[Bearbeiten] Männernamen
Namen römischer Bürger in der Antike bestanden aus mindestens zwei Teilen: einem Vornamen (praenomen) und einem Familiennamen (nomen gentile). Der Vorname wurde vom Vater am 9. Tag nach der Geburt aus einer kleinen Zahl häufiger Vornamen gewählt. Nur ungefähr 25 Vornamen (z.B. Marcus, Gaius) sind bekannt, von denen einige nur in bestimmten adligen Familien verwendet wurden oder sehr selten waren. In Inschriften wurden die Vornamen meist abgekürzt (siehe Römische Vornamen). Der Familienname (z.B.: Iulius, Antonius), der (bei genuin römischen gentes) immer auf -ius endete, wurde vom Vater vererbt. In einigen weit verzweigten Familien bestand der Familienname aus zwei Teilen zwecks Unterscheidung einzelner Familienzweige.
Die meisten Römer trugen noch einen weiteren individuellen Namen, das Cognomen. Hinzukommen konnten bei besonderen Verdiensten Ehrenbezeichnungen oder durch Adoption weitere Familiennamen. In offiziellen Dokumenten und Inschriften fügte man den Vornamen des Vaters ein (z.B. Marci filius). Gelegentlich wurde der Zusatz maior oder minor (der Ältere, der Jüngere) benötigt, um Vater und Sohn zu unterscheiden, wenn diese denselben Vornamen trugen. Namenslängen reichten zwischen „Marcus Antonius“ über „Imperator Caesar Marcus Aurelius Antoninus Augustus Germanicus Sarmaticus“ bis hin zu jenem Konsul von 169 n. Chr., der insgesamt 38 Namen trug.
Freigelassene (ehemalige Sklaven) erhielten Vornamen und den oder die Familiennamen des ehemaligen Herrn. Der frühere Rufname des Sklaven diente als cognomen. An der Stelle, wo bei freigeborenen römischen Bürgern der Vorname des Vaters stand, stand bei Freigelassenen der Vorname des ehemaligen Herrn (z.B. Marci libertus). So hieß z.B. der Sekretär von Marcus Tullius Cicero, der Sklave Tiro, nach seiner Freilassung Marcus Tullius Marci libertus Tiro.
Geringe Zahl der Vornamen sowie Namensvergabe bei Freilassung führte dazu, dass bestimmte Namen (vor allem die der Kaiser wegen der Vielzahl kaiserlicher Freigelassener und deren Nachkommen) weit verbreitet waren.
[Bearbeiten] Frauennamen
Frauen trugen den Familiennamen ihres Vaters in der weiblichen Form (z.B. Julia Tochter Gaius Julius Caesars und Tullia Tochter Marcus Tullius Ciceros). Hinzu kam seit der Kaiserzeit ein cognomen, um Schwestern voneinander zu unterscheiden. Gelegentlich ersetzte auch maior oder minor (die Ältere, die Jüngere) das cognomen.
[Bearbeiten] Beispiele
Siehe auch: Liste römischer Familien