Rechtssubjekt
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Ein Rechtssubjekt ist eine rechtsfähige natürliche oder juristische Person bzw quasi-juristische Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Vom Rechtssubjekt zu unterscheiden sind das jeweilige Recht selbst und der Gegenstand des jeweiligen Rechts, das so genannte Rechtsobjekt.
Besondere Rechtssubjekte sind die internationalen Rechtssubjekte, die Völkerrechtssubjekte.
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