Reichsbahn-Zentralamt
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Die Reichsbahn-Zentralämter (RZA) in Berlin (seit 1920) und München (seit 1933) waren zuständig für zentrale Aufgaben auf den Gebieten der technischen Entwicklung (insbes. der Fahrzeuge, des Oberbaus ) und der Beschaffung, der Fortschreibung von allgemeinen Vorschriften auf dem Gebiet der Technik und des Rechnungswesens sowie der statistischen Dienste. Sie standen organisatorisch mit den Reichsbahndirektionen auf gleicher Stufe. Zwischen 1930 und 1936 war das Reichsbahn-Zentralamt Berlin aufgeteilt auf die folgenden vier neuen selbständigen Zentralämter: Reichsbahn-Zentralamt für Betriebstechnik, Einkauf, Maschinenbau und Rechnungswesen, die im August 1936 wieder zusammengefasst wurden zum Reichsbahn-Zentralamt Berlin.
Nach 1945 übernahmen die Bundesbahn-Zentralämter (BZA) in Minden (Westf.) und München die Aufgaben der RZA.