Rentenversicherung (Erlebensversicherung)
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Als Rentenversicherung bezeichnet eine Versicherung, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt für die Dauer des Überlebens eine Rente, also eine Leibrente, gezahlt wird. Rentenversicherungen gibt es in der Form der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Rentenversicherung, die dieser Artikel behandelt. Sie ist im Grunde eine klassische Lebensversicherung, jedoch nicht auf den Todesfall, sondern auf den Erlebensfall.
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[Bearbeiten] Grundlagen
Man unterscheidet zwischen der sofortbeginnenden Rentenversicherung (stets gegen Einmalbeitrag), bei der die Leibrente sofort bei Vertragsabschluss beginnt, und der aufgeschobenen Rentenversicherung (gegen Einmalbeitrag oder laufenden Beitrag), bei der die Leibrente erst nach einer vereinbarten Zeit, der Aufschubzeit, beginnt. Die Beitragszahlungsdauer kann nicht länger als die Aufschubzeit sein.
Die Rentenversicherung hat gegenüber der klassischen Lebensversicherung folgende Unterschiede:
- Gesundheitszustand unerheblich: Da die Versicherung nicht auf den Todesfall genommen wird, erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert vielmehr das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt.
- Kapitalwahlrecht: Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen kann vereinbart werden, dass bei Ende der Aufschubzeit anstatt der Leibrente auch eine einmalige Kapitalzahlung in der kalkulatorischen Höhe des Wertes der Leibrente gezahlt wird. (Begrenztes Kapitalwahlrecht bei Riester-Renten und kein Wahlrecht bei Rürup-Renten)
- Rentengarantiezeit: Es kann vereinbart werden, dass die Rente anfänglich für die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit unabhängig vom Überleben des Leibrentners gezahlt wird. Stirbt der Leibrentner in dieser Zeit, endet die Rentenzahlung nicht sofort sondern erst zum Ende der Rentengarantiezeit. Diese Möglichkeit ist jedoch bei Riester-Renten und Rürup-Renten nur eingeschränkt möglich.
- Risikobeitrag: Es wird nicht, wie für die Versicherung auf den Todesfall, ein Risikobeitrag dem Beitrag oder dem Deckungskapital des Vertrages entnommen. Vielmehr wird dem Deckungskapital ein Risikobeitrag zugeführt, der aus dem verfallenen Deckungskapital der verstorbenen Leibrentner an die Überlebenden vererbt wird. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Die zufällig früh sterbenden Leibrentner tragen mit dem von diesen nicht mehr benötigten Deckungskapital zur Finanzierung der Leibrente der zufällig länger als durchschnittlich lebenden Leibrentner bei. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der Rentenversicherung ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
[Bearbeiten] Rechnerische Grundlagen
In der traditionellen Versicherungsmathematik wird der Beitrag so bestimmt, dass er kalkulatorisch, allerdings mit unrealistisch vorsichtigen Annahmen für die zukünftigen Ausgaben, genau den nach den Annahmen erwarteten zukünftigen Verpflichtungen entspricht (Äquivalenzprinzip). Dabei müssen die Eintrittswahrscheinlichkeit der Rentenzahlung, also die Wahrscheinlichkeit, dass die versicherte Person den Zeitpunkt erlebt, und die Verzinsung bzw. Abzinsung berücksichtigt werden. Da die Erlebenswahrscheinlichkeit und die Abzinsungsfaktoren sinken, je weiter der Zeitpunkt in der Zukunft liegt, lassen sich für relativ geringe Einzahlungen eine relativ hohe Rente im Erlebensfall sichern. Darin gründet die große Bedeutung der Rentenversicherung für die Altersvorsorge.
In die obige Formel gehen mit dem Zinssatz und der Sterbetafel zwei Voraussetzungen ein, die problematisch sind. Beide lassen sich für die Zukunft nur schätzen und können daher höher oder niedriger als erwartet ausfallen. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die tatsächlichen Leistungen haben.
[Bearbeiten] Varianten
Eine ewige Rente ist ein Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr, die unabhängig vom Überleben gezahlt wird. Sie ist keine Versicherung. Die jährlichen Rentenbeträge entsprechen genau dem jährlichen Zinsertrag auf das Kapital, so dass sich das Kapital niemals mindert.
Eine temporäre oder abgekürzte Leibrente wird nur für eine begrenzte Zeit gewährt. Ihr Erwartungs- (Bar-) Wert ist leicht zu berechnen, in dem man in obiger Formel nur Terme mit i < k berücksichtigt. Solche temporäre Leiberenten spielen vor allem in der traditionellen Versicherungsmathematik eine große Rolle. Soweit laufende Beiträge gezahlt werden, stellen diese formal eine temporäre Leibrente des Versicherungsnehmers and den Versicherer dar, da auch Beiträge nur solange gezahlt werden, wie der Versicherungsnehmer lebt. Daneben findet man temporäre Leibrenten z. B. als Berufsunfähigkeitsrenten (bis zum Beginn der Altersrente).
[Bearbeiten] Betriebliche Altersversorgung
Manche Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer Direktzusage eine betriebliche Altersrente. Diese muss der Arbeitgeber intern selbst finanzieren. Grundsätzlich sind diese Verpflichtungen, die eine erhebliche Höhe erreichen können, nach mathematischen Verfahren zu bewerten und in der Bilanz als Pensionsrückstellungen auszuweisen; entsprechend erhöhen sich die kalkulatorischen Personalkosten. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko, dass Sterbewahrscheinlichkeit und Zinsen sich anders als erwartet entwickeln.
Alternativ kann der Arbeitgeber über verschiedene Träger im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Rentenversicherungen für seine Arbeitnehmer organisieren. Siehe hierzu Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse.
[Bearbeiten] Zinssatz und Sterbetafel
Aufgrund der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes darf der bei der Beitragsberechnung verwendete Zinssatz nicht höher sein, als dauerhaft zu erwirtschaften ist. Der Versicherer muss in der Lage sein, die gesetzlich geforderte Deckungsrückstellung zu bilden.
Ein besonderes Problem stellt die Sterbetafel dar. Da seit langer Zeit die Lebenserwartung der Bevölkerung ständig steigt, müssen Leibrenten immer länger gezahlt werden. Daher bleibt von den Sicherheitszuschlägen in den Beiträgen, die - soweit sie nicht benötigt werden - den Versicherungsnehmern in Form der Überschussbeteiligung wieder zurück gegeben werden, weniger übrig, als ursprünglich zu erwarten war. Damit sind auch die Rentensteigerungen aus der Überschussbeteiligung geringer als vielleicht erhofft wurde oder sie entfallen zur Gänze. Sollte die Lebenserwartung so sehr weiter steigen und damit auch die an die Leibrentner gezahlten Renten, dass ein Versicherer dies nicht mehr aus den Beiträgen trotz aller Sicherheitszuschläge finanzieren kann, dürfen im Notfall auch die Rentenbeträge gesenkt werden, um einen Konkurs des Versicherers und damit einen Verlust der Altersversorgung aller Leibrentner zu vermeiden. Insgesamt bekommen die Leibrentner durch die längere Rentenzahlung aber mehr ausgezahlt, als erwartet, auch wenn sich die einzelnen Rentenbeträge mindern.
[Bearbeiten] Siehe auch
Pension, Altersvorsorge, Gesetzliche Rentenversicherung, Tontine