Rettungsgasse
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Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrspurigen Fahrbahnen. Die anderen Verkehrsteilnehmer schaffen sie bei Rückstau hinter einer Unfallstelle zwischen dem linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen.
Die Rettungsgasse wird bei zweispurigen Autobahnen zwischen den beiden Fahrstreifen und bei dreispurigen Autobahnen zwischen linken und mittleren Fahrstreifen gebildet.
Wer in Deutschland die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Für Schäden, die an einem Fahrzeug entstehen, weil keine ausreichende Rettungsgasse gebildet wurde, haftet der Fahrer; hilfsweise der Fahrzeughalter.
In Österreich ist für Einsatzfahrzeuge hingegen der Pannenstreifen freizuhalten. Da dieser aber oft selbst aus legitimen Gründen blockiert sein kann, wird derzeit eine Gesetzesänderung zugunsten der Rettungsgasse diskutiert.