Reynette
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Die Reynette (* um 1340; † nach 1390) war eine bedeutende jüdische Geldhändlerin in Koblenz und am Mittelrhein.
1358 lebte sie in erster Ehe mit Leo von Münstermaifeld in dieser kurtrierischen Amtsstadt. Gemeinsam waren sie als Geld- und Pfandleiher tätig. Kurz darauf zogen sie nach Koblenz, wo Leo von 1361 bis zu seinem Tod nach 1365 ein Dutzend Schuldverschreibungen der Stadt Andernach im Wert von 1960 rheinischen Goldgulden (fl.) und 365 Mark erwarb.
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[Bearbeiten] Stadt Andernach
Nach Leo's Tod baute die Reynette das Geschäft aus, so das sie 1369 als erste Koblenzer Geldhändlerin in der Lage war einen Kredit von 1000 fl. zu vergeben. Die Andernacher Bürgerschaft stand zu der Zeit mit 1600 fl. bei ihr in der Kreide. Drei Jahre später waren es bereits 8000 fl. und der Stadt drohte Zahlungsunfähigkeit, die vermittels eines Beauftragten des Trierer Erzbischhofs abgewendet wurde. Ihre Geldgeschäfte mit der Stadt dauerten bis Ende der 1370er Jahre an.
[Bearbeiten] Koblenz
1377 heiratete sie den Geldleiher und Sohn eines Rabbiners, Moses Bonefant. Sie besaß nun eine hinreichende Kapitalbasis um sich größeren Kunden zuzuwenden. Gewinnträchtiger und weniger zweifelhaft, da mit zuverlässigeren Sicherheiten versehen, war Adolf I. von Nassau, der die Mainzer Erzbischofswürde anstrebte und 1381 auch erreichte. Dieser brauchte für seine territorialpolitischen Auseinandersetzungen mit den rheinischen Pfalzgrafen beständig Bargeld, so das die Reynette mehrere tausend fl. investieren konnte und als Sicherheit die Einnahmen des Mainzer Zolls aus Oberlahnstein erhielt.
Von 132 belegten Kreditgeschäften dieser Zeit in Koblenz tätigte sie allein 60 zwischen 1000 fl. und 8000 fl. wobei ihre Kunden neben den Genannten noch Grafen, Edelherren, Stiftskleriker, Ritter und städtische Ministeriale waren.
Die zweite Judenschuldentilgung König Wenzels 1390 veranlasste den Trierer Erzbischof Werner von Falkenstein in die über 30 Jahre ungehinderten jüdischen Geldgeschäfte einzugreifen um bspw. Zinsreduzierungen zu erreichen. Die Reynette war zu der Zeit nur noch gelegentlich aktiv und ihre Tochter Mede, die den gleichen Beruf ausübte, hatte sich bereits an den Oberrhein abgesetzt.
1418 vertrieb Falkensteins Nachfolger Otto von Ziegenhain die Juden aus dem Erzstift, Koblenz verschuldete sich aber um 1430 erneut bei Juden. 1518 wurden diese dann wieder zugelassen.
[Bearbeiten] Kreditbedingungen
Der Jahreszinssatz der Kredite betrug seinerzeit etwa 50 %. Verstrich die Rückzahlungsfrist waren weitere Zinsen zwischen 43 und 72 % fällig. Die Laufzeit stieg mit der Höhe des Kreditrahmens von zwei Wochen auf mehrere Jahre bei dann exakt festgelegten Teilrückzahlungssummen und - terminen.
Als Sicherung der Darlehen waren neben Rüstungen, Waffen, Kleidern und Schmuck, Anteile an Zolleinkünften sowie immobile Güter, so das die Reynette auch als Immobilienhändler tätig war. Im Mittelrheingebiet wurden auch Erträge der Weinlese in Fuder (1 Fuder = 800-1800 Liter) oder deren Einkünfte in Pfand genommen.
Eine Schuldurkunde der Reynette sowie drei weitere anderer Geldverleiher enthielten als hebräische Randnotiz den Termin "bis zur Zeit der Finsternis", was eine jüdisch-polemische Umschreibung des Festes Maria Lichtmeß am 2. Februar war, bei dem Christen zu Ehren der Mutter Maria Kerzen entzündeten. [1]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Ziwes, Franz-Josef: Zum jüdischen Kapitalmarkt im spätmittelalterlichen Koblenz in "Hochfinanz im Westen des Reiches". Verlag Trierer historische Forschungen. Band 31. 1996. ISBN 3923087306
Personendaten | |
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NAME | Reynette |
ALTERNATIVNAMEN | Reynette Bonefant |
KURZBESCHREIBUNG | Geldleiherin |