Richtlinie
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Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur. Eine Richtlinie wird von einer Organisation ausgegeben, ist daher gesetzlich ermächtigt und hat so einen Geltungsbereich, der z. B. arbeitsrechtlich auch sanktionierbar ist.
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[Bearbeiten] Abgrenzung
Der Begriff der Leitlinie ist schwächer und spiegelt nur die allgemein akzeptierten Standards wieder. Eine Norm hingegen hat weitaus mehr Gewicht.
[Bearbeiten] Beispiele
- im innerstaatlichen deutschen Recht im Sinne einer Verwaltungsvorschrift
- im deutschen Grundgesetz gibt die Richtlinienkompetenz der Politik verbindliche Vorgaben.
- EG-Richtlinien im Recht der Europäischen Union im Sinne einer inhaltlichen Vorgabe die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Sie sind keine Richtlinien im ursprünglichen Sinne, sondern richten sich an die nationalen Gesetzgeber der EU, die aufgefordert sind, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
- technisches Regelwerk mit 1700 gültigen VDI-Richtlinien. Ein breites Feld der Technik wird weitgehend abdeckt.
[Bearbeiten] Literatur
- Karsten Fehn, Sinan Selen: Rechtshandbuch für Feuerwehr und Rettungsdienst. Stumpf & Kossendey , Wien September 2003, ISBN 3-932-750-73-X