Rieplsches Gesetz
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Als Rieplsches Gesetz wird in der Medienwissenschaft das 1913 von Wolfgang Riepl, Chefredakteur der "Nürnberger Zeitung", Nürnbergs ältester Tageszeitung, formulierte Gesetz bezeichnet, dass kein neues, höher entwickeltes Medium ein altes vollständig verdrängt sondern lediglich dessen Funktion verändert.
In seiner Dissertation über Das Nachrichtenwesen des Altertums mit besonderer Rücksicht auf die Römer stellte Riepl fest, dass eingebürgerte Medien "niemals wieder gänzlich und dauernd verdrängt und außer Gebrauch gesetzt werden [...], sondern sich neben diesen erhalten, nur dass sie genötigt werden, andere Aufgaben und Verwertungsgebiete aufzusuchen."
Tatsächlich hat sich das Rieplsche Gesetz im 20. Jahrhundert mehrfach gut bewährt: Mit der Einführung des Hörfunk starb die Tageszeitung nicht aus, sondern spezialisierte sich auf stärkere Hintergrundberichterstattung und lokale Ereignisse; mit der Einführung des Fernsehens wiederum spezialisierten sich die ehemals generalistischen Medien Radio (auf besondere Aktualität bzw. Funktion als Begleitmedium) und Kino (auf das Gemeinschaftserlebnis und besondere Wucht durch seine Bildgröße), starben aber nicht aus.
Seit den 1990ern wird das Rieplsche Gesetz wieder häufig im Zusammenhang mit dem Zeitungssterben in Deutschland zitiert - teilweise (optimistisch) von Verfechtern des Gesetzes, die so das Zeitungssterben herunterspielen wollen, teilweise (pessimistisch) von Gegnern des Gesetzes, die hier seine Widerlegung erwarten.
Teils wird das Rieplsche Gesetz falsch verstanden, weil der Begriff Medium zu eng ausgelegt wird - etwa, wenn gescheiterte Industriestandards wie die Betamax-Videocassetten als "verdrängtes Medium" angesehen werden. Außerdem gilt das Gesetz nicht für Medien, die sich nicht zu einem Massenmedium entwickelt haben (z.B. Laserdisc).