Ruhrstatut
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Das Ruhrstatut war ein am 28. April 1949 von Großbritannien, Frankreich, den USA und den Beneluxstaaten verabschiedetes Abkommen, das die europäische Sicherheit gewährleisten und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten fördern sollte.
Vor allem jedoch sollte durch die von den Vertragsparteien eingerichtete Internationale Ruhrbehörde eine Kontrolle der Siegermächte über die deutschen Montanindustrie an der Ruhr erfolgen. Durch das Abkommen wurde die gesamte Kohle-, Koks- und Stahlproduktion der Kontrollbehörde unterstellt, die Art, Menge und Verwendung der Produkte bestimmte.
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs forderten die Besatzungsmächte, allen voran die Briten als Besatzer im Ruhrgebiet, dass die "Waffenschmiede des Deutschen Reichs" unschädlich zu machen sei. Auch die anderen Siegerstaaten verfolgten anfangs dieses Ziel: Frankreich forderte, das Ruhrgebiet von Deutschland abzutrennen; die Sowjetunion wollte die Kohle- und Stahl-Region - wie Berlin - der Kontrolle der vier Mächte unterstellen und die USA forderten eine Sonderkontrolle über das Ruhrgebiet.
Doch trotz anfänglicher Produktionsbeschränkungen und -verbote sowie den durchgeführten Demontagen begann alsbald wieder die Stahlproduktion an der Ruhr. Insbesondere die Amerikaner erkannten bald, dass Rohstoffe und Produkte aus der wichtigsten deutschen Industrieregion für den Wiederaufbau des kriegszerstörten Landes unverzichtbar waren.
Um die Erzeugung der rüstungstechnisch verwendbaren Produkte unter internationaler Kontrolle zu stellen, wurde am 28. April 1949 in London das "Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Ruhrbehörde" unterzeichnet, die im Sommer 1949 ihre Arbeit in Düsseldorf aufnahm. Bundeskanzler Konrad Adenauer entsandte bald ebenfalls Vertreter in die Ruhrbehörde - was ihm vom SPD-Chef Kurt Schumacher den Titel "Kanzler der Alliierten" einbrachte.
Schon 1952 wurde die Kontrollbehörde wieder aufgelöst und stattdessen die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (Montanunion) aus der Taufe gehoben, die Keimzelle der Europäischen Union. Das Ruhrstatut wurde 1954 im Rahmen der Pariser Verträge endgültig aufgehoben.
Siehe auch Ruhrbesetzung (1923)
[Bearbeiten] Literatur
- Beate Dorfey: Die Benelux-Länder und die internationale Ruhrbehörde. Kontrolle oder europäische Integration? Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens, Band 52. Klartext-Verlag. ISBN 3-88474-773-8