Schaffner (Beruf)
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Als Schaffner bzw. Schaffnerin bezeichnet man allgemein Mitarbeiter/innen eines öffentlichen Verkehrsunternehmens, zu deren Aufgaben die Kontrolle der Fahrkarten und/oder das Erheben des Beförderungsentgeltes gehört. Da Letzteres inzwischen überwiegend mit Fahrscheinautomaten geschieht, liegt der Schwerpunkt der Schaffnertätigkeit, sofern sie in öffentlichen Nahverkehrsmitteln überhaupt noch ausgeübt wird, eher bei der Fahrausweiskontrolle und im Kundenservice.
Mit dem Begriff Schaffner oder Schaffnerin meint man umgangssprachlich in Deutschland meist eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des Zugpersonals eines Eisenbahnunternehmens. Die korrekte Bezeichnung für die damit verbundene Tätigkeit lautet bei der Deutschen Bahn AG „Zugbegleitpersonal“. Das Zugbegleitpersonal besteht aus dem Zugführer und den „Zugbegleitern (Zub)“. Wegen seiner Aufgaben im Servicebereich wird der Zugschaffner in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG „Zugbetreuer“, in Zügen des Regionalverkehrs „Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN)“ genannt. Zugführer im Fernverkehr = Zugchef, im Nahverkehr = KiN/B.
In der Schweiz wird hierfür der Ausdruck Kondukteur bzw. Reisezugbegleiter oder Billeteur verwendet.
Schaffner ist auch eine veraltete Bezeichnung für den Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens, auch als Schaffnerin die Gehilfin der Hausfrau mit Schlüsselgewalt über Küche und Keller. [1]
Schaffner ist auch eine Amtsbezeichnung für Beamte im einfachen Dienst, früher zum Beispiel Postschaffner. Da die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes kaum noch besetzt werden, kommt die Bezeichnung außer Gebrauch.
Weiterhin bezeichnet Schaffner ein Amt in einer Freimaurerloge, welches für die Ökonomie des Logenhauses sowie die Versorgung mit Speisen und Getränken verantwortlich ist.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Walter Heresbach: Vom Landbau S. 4a