Schein
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Ausdruck Schein bezeichnet:
- kurz eine Bescheinigung; insbesondere Teilnahmebescheinigung
- kurz den Geldschein; siehe Banknote
- kurz eine Lichterscheinung (Lichtschein, Feuerschein, Heiligenschein); siehe Licht
- kurz den Anschein, das Äußere („Schein und Sein“), die Erscheinung (siehe aber dort zu geläufigen Unterscheidungen zwischen „Schein“ und „Erscheinung“)
- eine deutsche Funk-/Rockband, siehe Schein (Band)
- Persilschein
- Sonnenschein
Personennamen:
- Ionel Schein (1927-2004), französischer Architekt, Urbanist und Autor
- Johann Hermann Schein (1586-1630), deutscher Komponist und Thomaskantor in Leipzig
- Egon Schein (1912-1977), deutscher Leichtathlet
- Marcel Schein (1902-1960), tschechisch-amerikanischer Physiker
- Edgar Schein (*1928), US-Amerikanischer Organisationswissenschaftler
![]() |
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |