Schwerbehindertenvertretung
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Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV, SBV) hat die Aufgabe, die besonderen Interessen der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung und der ihnen Gleichgestellten wahrzunehmen.
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[Bearbeiten] Rechtliche Voraussetzungen
Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den Paragrafen 93 ff. im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Gibt es in einem Betrieb mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer, so dürfen sie eine SchwbV wählen. Die Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) sollen auf die Wahl einer SchwbV hinwirken. Eine Wahl kann aber auch in Betrieben stattfinden, in denen es sonst keine Organe betrieblicher Mitbestimmung gibt. Die SchwbV besteht aus einer Vertrauensperson (die selbst nicht schwerbehindert sein muss), und wird alle 4 Jahre in Betrieben (Behörden, kirchlichen Einrichtungen usw.) gewählt. Die nächsten regelmäßigen Wahlen finden in Deutschland in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2010 statt.
[Bearbeiten] Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist geregelt im Sozialgesetzbuch IX. Danach hat sie die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen oder berühren. Insbesondere ist darauf zu achten, daß die zugunsten schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen durchgeführt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl. Integrationsvereinbarungen eingehalten werden.
Weitere Aufgabe ist es, Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen. Dies können sowohl berufliche Weiterbildungs- als auch gesundheitsbildende oder -erhaltende Maßnahmen sein. Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen sind entgegenzunehmen und ggf. ist durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.
Die meisten Schwerbehinderten erbringen qualitative und quantitative Arbeitsleistungen wie ihre nichtbehinderten Kollegen. Sie sind im Kreise der Beschäftigten integriert und fühlen sich als Teil der Belegschaft wie andere auch. Andererseits können durchaus Probleme auftreten. Hier ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, diese im Einzelfall durchaus schwerwiegenden Probleme gemeinsam mit allen Beteiligten zu lösen. Kernpunkt der Arbeit ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in der Dienststelle zu fördern und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, ihnen Gesprächsmöglichkeiten anzubieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einzuschalten.
Zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört auch der Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach dem Schwerbehindertenrecht, in dem die Rechte der schwerbehinderten Menschen und die Pflichten des Arbeitgebers für diesen Personenkreis umfassend geregelt werden sollen.
[Bearbeiten] Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an den Sitzungen der Arbeitnehmervertretung teilzunehmen und ist von dieser in allen, die schwerbehinderten Beschäftigten betreffenden Belangen, umfassend zu beteiligen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen berühren, zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
Die Schwerbehindertenvertretung führt mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb durch.
[Bearbeiten] Schutz der Schwerbehindertenvertretung
Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Die Schwerbehindertenvertreter besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebsrates.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Allgemein
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter - Formulare etc-
- Arbeitshilfen für die Vertrauensperson schwerbehinderter Beschäftigter
- Hintergrundinformationen für Schwerbehindertenvertreter
- Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der SB-Vertretung (SGB-IX
- Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
[Bearbeiten] Unterlagen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung
- Wahlordnung für SBV-Wahlen
- Formulare für das förmliche Wahlverfahren
- Formulare für das vereinfachte Wahlverfahren
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