Mitarbeitervertretung
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Mitarbeitervertretungen sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 118 BetrVG) noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund (§ 112 BPersVG) oder Ländern (z.B. § 107a LPersVG-BW). Die Rechtsform (Stiftung, Verein, GmbH, AG, Körperschaftsstatus) spielt dabei keine Rolle.
Grund für diese Regelung ist das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung (siehe Artikel 140 Grundgesetz), das jeder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die eigenverantwortliche Regelung eigener Angelegenheiten garantiert. Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer haben evangelische und katholische Kirchen eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt (vgl. Praktische Konkordanz).
Die Befugnisse der Mitarbeitervertretungen sind in den Mitarbeitervertretungsgesetzen, im katholischen Bereich auch 'Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)' genannt, der einzelnen Gemeinschaften geregelt.
[Bearbeiten] siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Dioezesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Dioezese Rottenburg-Stuttgart
- Gesamtausschuss der MAV der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
- Mitarbeitervertretung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder
- Mitarbeitervertretung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Leine-Solling
- Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnenvertretungen in den Diakonischen Werken in Niedersachsen
- Mitarbeitervertretung der Evangelischen Landeskirche in Baden
- Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
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