Selbstschutz
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Unter Selbstschutz werden verstanden:
- alle Maßnahmen, die dazu führen, sich bedrohlichen Situationen gar nicht erst auszusetzen bzw. einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff im Sinne einer Notwehr von sich abzuwenden, siehe auch Selbstverteidigung
- die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, sich mit ihren Möglichkeiten auf Krisen, Katastrophen, Unglücksfälle und den Verteidigungsfall vorzubereiten, siehe auch: Zivilschutz, Katastrophenschutz
- die so genannten Schutzreflexe, wie den Hustenreflex, der dafür sorgt, dass der Atemtrakt freigehalten wird, siehe auch Aspiration; weiters Niesreflex, Lidschlussreflex, Fluchtreflex
- paramilitärische Verbände, insbesondere der Volksdeutsche Selbstschutz während des Polenfeldzuges 1939 und der Selbstschutz Oberschlesien zur Zeit des II. Schlesischen Aufstands 1921-1923.
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