Signaturkarte
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Durch die Unterschriftenfunktion von Signaturkarten werden handschriftliche Unterschriften durch elektronische (Elektronische Unterschrift) ersetzt, die in gleicher Weise rechtsverbindlich sind. Damit kann ein elektronisches Dokument signiert werden und die Identität der Person, die das Dokument versandt hat, einwandfrei nachgewiesen werden.
Die für das Jahr 2007 geplante JobCard soll die „Signaturkarte für Arbeitnehmer“ werden.
[Bearbeiten] Beispiele
- D-TRUST
- Datev-Card
- medisign
- S-TRUST
- Signtrust
- TeleSec