Spitzenkandidat
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Als Spitzenkandidat wird der Kandidat einer Partei für Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen bezeichnet, der im Falle des Regierungseintritts der Partei das wichtigste Amt übernehmen soll, welches die regierende Partei zu vergeben hat.
Der Kandidat steht im Regelfall auf Listenplatz 1 seiner Partei und führt diese in den Wahlkampf.
Bei SPD und CDU werden die Spitzenkandidaten auf Bundesebene Kanzlerkandidat genannt, auf Landesebene werden die Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten nominiert.
Bei den kleinen Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke.) übernehmen die Spitzenkandidaten bei Eintritt in die Regierung nach der Wahl zumeist eines der wichtigsten Ressorts (wie z. B. Innen, Finanzen, auf Bundesebene auch das Auswärtige Amt) und das Amt des stellvertretenden Ministerpräsidenten, bzw. auf Bundesebene das Amt des Vizekanzlers.
Siehe auch: Schattenkabinett