Strafgericht
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Strafgerichte sind Organe der Strafgerichtsbarkeit (Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit), die lediglich Strafverfahren oder Beschlüsse in Strafverfahren bearbeiten.
Die Spruchkörper der deutschen Strafgerichte sind in hierarchisch aufsteigender Reihenfolge:
- Strafrichter (Jugendrichter) beim Amtsgericht;
- Schöffengericht (Jugendschöffengericht) beim Amtsgericht (auch erweitertes Schöffengericht);
- Strafkammer (Jugendkammer) beim Landgericht (kleine, große Strafkammer, Schwurgericht);
- Strafsenat beim Oberlandesgericht;
- Strafsenat beim Bundesgerichtshof.
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