Stufentarif
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Man spricht bezogen auf die Einkommensteuer von einem Stufentarif, wenn der Grenzsteuersatz nicht linear, sondern in Stufen verläuft.
Die jeweilige Stufe gibt den Grenzsteuersatz an. Ab der angegebenen Einkommensgrenze wird jeder hinzuverdiente Euro mit einem höheren Steuersatz belegt. Der Teil des Einkommens, der innerhalb der vorhergehenden Stufe liegt, wird weiter mit dem dort geltenden niedrigeren Steuersatz besteuert.
Die durchschnittliche Steuerlast steigt auch bei einem Stufentarif nicht in Stufen. In der Graphik dargestellt als prozentual zu zahlende Einkommensteuer in Abhängigkeit vom Einkommen als "Durchschnittsteuersatz". Die tatsächlich gezahlte Steuerlast ist die Fläche unterhalb der Kurve.
Ein Stufentarif gilt als transparenter als andere Steuertarife, ausgenommen ein Einheitstarif. Dadurch ist die Berechnung der Steuerlast für den Steuerzahler einfacher und nachvollziehbarer, sodass im Volksmund auch von einer Bierdeckelsteuer gesprochen wird. Kritisiert wird dagegen, dass die Stufen mehr oder weniger beliebig festgelegt werden können.
Stufentarife haben vor allem in den Staaten des ehemaligen Ostblocks Verbreitung gefunden.
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[Bearbeiten] Beispiel eines 3-Stufen-Tarifs
0 % für Einkommensanteile bis 10.000 € (Grundfreibetrag) 15 % für Einkommensanteile zwischen 10.001 € und 25.000 € 25 % für Einkommensanteile zwischen 25.001 und 40.000 € 35 % für Einkommensanteil über 40.000 €
Ein Arbeitnehmer, der 20.000 € verdient, müsste demnach die "ersten" 10.000 € nicht versteuern, die verbleibenden 10.000 € mit 15 %. Die Steuerlast würde 1.500 € betragen, also 7,5 Prozent (= Durchschnittsteuersatz). Ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 25.000 € hätte nach der gleichen Berechnungsweise eine Steuerlast von 2250 € und somit einen durchschnittlichen Steuersatz von 9 Prozent.
[Bearbeiten] Stufenbetragstarif
Im Stufenbetragstarif erfolgt die Berechnung der (Einkommen-)Steuer getrennt nach Stufen. Anders als im Stufendurchschnittstarif wird die Steuer hier allerdings nicht prozentual berechnet, sondern ein fixer Steuerbetrag wird abhängig von fixen Einkommensstufen fällig.
Beispiel:
Einkommen < 10.000 Steuer = 0
Einkommen < 20.000 Steuer = 1.000
Einkommen > 20.000 Steuer = 5.000
[Bearbeiten] Stufendurchschnittstarif
Im Stufendurchschnittstarif erfolgt die Berechnung der (Einkommens-)Steuer getrennt nach Stufen. Anders als im Stufenbetragstarif wird die Steuer hier prozentual berechnet.
Beispiel:
Einkommen < 10.000 Steuersatz = 0 %
Einkommen < 20.000 Steuersatz = 10 %
Einkommen > 20.000 Steuersatz = 30 %
[Bearbeiten] Stufengrenzsatztarif
Im Stufengrenzsatztarif wird der Grenzsteuersatz nach Einkommensstufen angehoben. Somit findet in verschiedenen Einkommensklassen die Besteuerung mit unterschiedlichen Sätzen statt. Allerdings ist der jeweilige Satz nur für das in diesem Bereich generierte Einkommen gültig. So kann z.B. ein Tarif mit einer Steuer von 10% auf das über 10.000 Euro hinausgehende einkommen als linearer Tarif mit einem Freibetrag von 10.000 Euro angesehen werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
Einkommensteuertarif, Proportionaler Tarif, Regressiver Tarif, Grenzsteuersatz
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