Taschenmunition
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Die Taschenmunition wird jedem Angehörigen der Schweizer Armee am Ende der Rekrutenschule mitgegeben. Eine Ausnahme sind teilweise die Durchdiener, welche nach wenigen Tagen gleich wieder einrücken müssen.
Die Taschenmunition ist, wie das Sturmgewehr auch, zu Hause aufzubewahren. Die Box darf nur bei Anordnung einer Kriegsmobilmachung geöffnet werden, um den Selbstschutz beim Einrücken sicherzustellen. Sie ist (ungeöffnet) in jeden Dienst mitzunehmen.
Gemäss Schweizer Bundesrecht 514.101 Art. 7 wird die Taschenmunition nur aktiven Angehörigen der Armee gegeben. Beim Übertritt in die Reserve, bei der Rückgabe der Ausrüstung, sowie bei einer Abnahme der persönlichen Waffe muss die Taschenmunition zurückgegeben werden.
[Bearbeiten] Arten
- 50 Gewehrpatronen 90 (5,56 x 45 mm NATO) zu Sturmgewehr 90
- 48 Pistolenpatronen 41 (9 mm Parabellum) zu Pistole 75