Schweizer Armee
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Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweiz. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Eine Besonderheit der Schweizer Armee ist das Milizsystem. Chef der Armee ist zur Zeit Korpskommandant Christophe Keckeis.
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Offizielle Bezeichnungen
Bis zum Ende des Jahres 2003 (Armee 61 und Armee 95) sprach man von der Schweizerischen Armee. Seither ist Schweizer Armee die offizielle Bezeichnung. In den anderen drei Landessprachen hat sich die Bezeichnung nicht verändert. Auf Französisch heisst sie Armée Suisse, auf Italienisch Esercito Svizzero und auf Rätoromanisch Armada Svizra. Auf Englisch tritt die Armee als Swiss Armed Forces auf.
Auftrag
Folgende Aufgaben sind der Schweizer Armee in Bundesverfassung und Gesetzen übertragen:
- Raumsicherung und Verteidigung
- Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung
- Friedensförderung
Raumsicherung und Verteidigung ist der Kernauftrag der Armee. Die Armee soll das Territorium der Schweiz sichern und verteidigen. Erfolgen soll dies durch eine abschreckende Wirkung, die durch ständige Kampfbereitschaft der Schweizer Armee erzielt wird. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des „hohen Preises“ verwandt, den ein potentieller Angreifer zahlen muss, wenn er die Schweiz angreift.
Subsidiäre Einsätze bilden den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem Weltwirtschaftsforum, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.
Friedensförderung ist ein für die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen wichtiger, personell aber sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter zur Verfügung. Daneben gibt es zurzeit nur zwei bewaffnete Einheiten im Ausland: die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy mit bis zu 220 Soldaten und seit Herbst 2004 rund 25 Soldaten im Rahmen der EUFOR Mission in Bosnien.
Struktur
Die Schweizer Armee wird in die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe aufgeteilt. Die beiden Teilstreitkräfte sind für ihre Lehrverbände und weitere untergeordnete Verbände wie Brigaden oder Dienststellen verantwortlich.
Eine Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist das Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa fünf Prozent Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee (AdA) sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren, die jeweils nur für eine gewisse Zeit einrücken.
Wegen des Milizsystems, dem im Zweiten Weltkrieg errichteten Reduit und der weltweit einzigartigen Form der Volksbewaffnung, bei der Angehörige der Armee ihre Uniform und ihre persönliche Waffe mit Munition zu Hause aufbewahren, entstand die Redewendung „Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee!“.
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde von diesem Massenheer-Prinzip in mehreren Schritten Abstand genommen, allerdings mit wesentlicher Verzögerung verglichen mit umliegenden europäischen Staaten, die bereits reine Berufsarmeen geschaffen haben. Die Wehrpflicht wird in der Schweiz von einem überwiegenden Teil der Bevölkerung befürwortet. In der Realität wird die Milizarmee immer mehr zu einer Grundwehrdiener-Armee mit starker Berufskomponente umgebaut, was in etwa dem Modell des österreichischen Bundesheers entspricht.
Armee XXI
Unter dem Namen Armee XXI lief eine grosse Armeereform, mit der die Schweizer Streitkräfte an die veränderte sicherheitspolitische Situation angepasst wurden. Das dazugehörige neue Militärgesetz wurde am 18. Mai 2003 von Volk und Ständen an einer Volksabstimmung angenommen.
Die Mannschaftsstärke wurde von 400'000 (Armee 95) auf rund 200'000 Armeeangehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.
Die 120'000 aktiven Verbände leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs. Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse, können aber bei veränderter Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss dazu verpflichtet werden.
Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten nur auf dem Papier. Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87 Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Begrenzungen durch das Budget sind diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit.
Die Schweizer Armee verfügt über 687 Panzer und 483 gepanzerte Kommando-, Aufklärungs-, Führungs-, Übermittlungs- und Geniefahrzeuge. Die Fahrzeuge sind aufgeteilt in zwei Panzerbrigaden à 10'000 Mann.
Angesicht der Tatsache, dass die Armee 61 noch über 600'000 Armeeangehörige verfügte, stellen die Reformen Armee 95 und Armee XXI eine drastische Reduktion der Bestände dar. Diese Entwicklung spiegelt die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges wider. Erreicht wurde diese Reduktion nicht durch eine Senkung der Aushebungszahlen, wobei diese auch bedingt rückläufig sind, sondern vielmehr durch die Kürzung des Pensums der Diensttage der einzelnen Armeeangehörigen. Dadurch dass der einzelne Armeeangehörige nun weniger Diensttage erfüllen muss, leistet er weniger Wiederholungskurse und kann so jünger aus dem Aktivdienst in den Reservedienst und aus dem Reservedienst in den Landsturm versetzt werden, um dann am Ende seiner Dienstzeit auch offiziell aus der Armee entlassen zu werden.
Die Rekrutenschule (Grundausbildung) dauert neu nicht mehr 15, sondern je nach Funktion 18 oder 21 Wochen. Wer die kürzere RS absolviert, leistet später einen zusätzlichen Wiederholungskurs (ADF, Ausbildungsdienst der Formationen). Ausserdem leisten nicht mehr alle Armeeangehörigen eine komplette RS.
Es ist erstmals auch möglich, die gesamte Dienstzeit an einem Stück zu absolvieren. Dieser Dienst als so genannter Durchdiener dauert 300 Tage für normale Soldaten, 430 Tage für Unteroffiziere und 600 Tage für Zugführer. Während der VBA 2 werden diese Durchdiener vor allem in subsidiären Einsätzen eingesetzt, zum Beispiel zum Botschaftenschutz. Nach den geleisteten Diensttagen werden die Soldaten in die Reserve entlassen. Für sie wird der jährliche WK hinfällig, lediglich am obligatorischen Schiessen müssen sie bis zur definitiven Entlassung aus der Armee mit 30 Jahren (für Offiziere höher) teilnehmen.
Die Gleichberechtigung wurde verbessert. Neu können Schweizerinnen jede Funktion in der Schweizer Armee ausüben. Früher war ihnen der Eintritt in Kampfverbände nicht möglich.
Die Aushebung wurde auf mehrere Tage verlängert, um eine bessere Selektion zu ermöglichen. Kaderanwärter werden bereits an der Aushebung vorgemerkt.
Andere Änderungen betreffen die Disziplinarstrafen, die Dienstgrade, die Abzeichen, die Dienstdauer und andere Details.
Dienstpflicht
Wehrdienstpflichtig sind alle männlichen in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürger, die nicht Doppelbürger eines Staates sind durch den sie von der Wehrdienstplicht ausgeschlossen sind. Sie werden frühestens im Alter von 19 und spätestens mit 25 Jahren zur militärischen Rekrutierung aufgeboten (Stellungspflicht). Bei den Frauen und Auslandschweizern geschieht dies auf freiwilliger Basis. Etwa 60 Prozent bestehen die militärische Rekrutierung und sind diensttauglich und damit Militärdienstpflichtig. Dienstuntaugliche werden Stellungspflichtige, welche eine für den Militärdienst ungenügende körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit aufweisen. Dienstuntaugliche können als schutzdiensttauglich eingestuft werden und leisten Dienst im Zivilschutz. Etwa die Hälfte der Dienstuntauglichen leistet Zivilschutz, dessen Dienstzeit an die Wehrplichtersatzabgabe angerechnet wird. Denn wer keinen Wehrdienst leistet mit Ausnahme von Invaliden eine jährliche Wehrpflichtersatzabgabe zahlen.
Militärdienstplichtige die keinen Militärdienst leisten wollen, können jederzeit ein Gesuch für Zulassung zum Zivilen Ersatzdienst stellen. Stellungsplichtige nach dem Besuch der Orientierungsveranstaltung der Militärbehörde. Dieses verfassungsmässig garantierte Recht besteht erst seit 1992, davor konnte Militärdienst nur verweigert werden (was zwangsläufig zu einer Verurteilung führte). Der Gesuchsteller um Zivilen Ersatzdienst muss seine Gründe vor einer Kommission darlegen. Werden die Gründe von dieser als ausreichend redlich akzeptiert, muss er einen Zivildienst leisten, der um die Hälfte länger dauert als die militärische Dienstpflicht. Wird dem Gesuch nicht stattgegeben und verweigert der Militätdienstplichtige den Militärdienst, kommt es zur Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe.
Alternativen sind der waffenlosen Dienst in der Armee oder die Ausmusterung auf dem blauen Weg, aufgrund von Dienstuntauglichkeit (siehe oben). Der Weg aus der Militätdienstplicht über die Dienstuntauglichkeit ist wesentlich einfacher als der Weg über den Zivilen Ersatzdienst.
Siehe auch: Schiesspflicht
Rekrutenschule
Die Grundausbildung in der Schweizer Armee wird als Rekrutenschule (kurz RS) bezeichnet. Sie wird von allen Dienstleistenden absolviert und dauert in der Regel 18 oder 21 Wochen.
Die RS ist im allgemeinen in drei Phasen aufgeteilt. Die allgemeine Grundausbildung dauert drei bis sieben Wochen, die funktionsbezogene Grundausbildung sieben bis zehn Wochen und die Verbandsausbildung fünf oder acht Wochen.
Allgemeine Grundausbildung
In der allgemeinen Grundausbildung (AGA) werden den Rekruten grundsätzliche Dinge beigebracht, in den Bereichen Dienstbetrieb, Sturmgewehr, Sanitätsdienst/Kameradenhilfe, ABC-Schutz, Gefechtstechnik beizubringen und eine gute körperliche Verfassung herzustellen. Die allgemeine Grundausbildung dauert je nach Truppengattung drei bis sieben Wochen und wird durch Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt.
Nach der AGA werden Unteroffiziers- und Offiziersanwärter getrennt von den Soldaten ausgebildet.
Funktionsbezogene Grundausbildung
In der funktionsbezogenen Grundausbildung (FGA) werden die Rekruten mit dem Hauptaufgabe ihrer Einheit vertraut gemacht. Dabei lernt also der Füsilier mit der Panzerfaust umzugehen, der Kanonier sein Geschütz zu bedienen, der Sanitätssoldat Verletzte zu pflegen, der Richtstrahlpionier die Richtschüsseln aufzustellen und die Geräte zu konfigurieren.
Die funktionsbezogene Grundausbildung dauert sieben bis zehn Wochen und wird wie die vorige Phase von Zeit- und Berufsmilitärs geleitet und unterstützt. Im Verlauf stossen dann die angehenden Unteroffiziere zur Truppe und übernehmen Führungsfunktionen. Gleichzeitig werden geeignete Rekruten zu Soldaten befördert und in Unteroffiziers- oder Offiziersschulen eingeteilt.
Verbandsausbildung
Die Zeit von der 13. bis zum RS-Ende verbringen die Rekruten, die zu Soldaten befördert worden sind, an einem anderem Standort als die vorigen beiden Phasen. Es geht nun darum, die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, die aus den Kaderschulen kommen, zusammenzubringen und Leistungen auf der Stufe Kompanie und Bataillon zu vollbringen. Im Vordergrund stehen realistische Gefechtsübungen.
Wiederholungskurse
Jeder Angehörige der Schweizer Armee muss nach der Rekrutenschule eine bestimmte Anzahl von Diensttagen leisten. Dies wird im allgemeinen mittels jährlichen Kursen erledigt, die heute offiziell FDT heissen, aber von den meisten Armeeangehörigen dem früheren offiziellen Begriff entsprechend WK (Wiederholungskurse) genannt werden. Für Angehörige der Mannschaft (Soldat bis Obergefreiter) dauert der WK drei Wochen. Für Unteroffiziere hängt die Dauer von Funktion und Rang ab – Angehörige des Kompaniekaders (Gruppenführer, Feldweibel, Fourier, Zugführer und der Kompaniekommandant selbst) rücken eine Woche vor Beginn des regulären WKs ein und leisten den sogenannten Kadervorkurs (KVK). Wiederholungskurse dienen einerseits der Repetition und Vertiefung der Ausbildung. Oft müssen Einheiten aber auf neue Geräte oder Fahrzeuge umgeschult werden. Andererseits werden subsidiäre Einsätze geleistet. Dieser kann z.B. die Botschaftsbewachung sein. Oft werden Truppen aber auch zur Unterstützung ziviler Organisationen eingesetzt. Beispiele sind das eidgenössische Jodlerfest, das Lauberhornrennen oder in Katastrophenlagen Kantone und Gemeinden.
Ausrüstung
Schusswaffe
Jeder Soldat ist mit dem Sturmgewehr 90 (SIG 550) als persönlicher Waffe ausgerüstet. Die Ausnahme bilden Spitalsoldaten und die Sekretärsoldaten der Führungsunterstützung sowie Frauen, welche zwischen der Pistole 75 und dem Sturmgewehr 90 wählen können. Die Offiziere und höheren Unteroffiziere sowie oben erwähnte Soldaten sind mit der Pistole 75 (SIG SAUER P220) vom Kaliber 9 mm ausgerüstet. Die Angehörigen der Armee nehmen ihre persönliche Waffe inklusive einem versiegelten Behälter mit Munition (Taschenmunition) zwischen den Dienstleistungen nach Hause, was dazu führt, dass die Schweiz eine hohe Dichte an Feuerwaffen aufweist. Ein Missbrauch dieser persönlichen Waffen kommt relativ selten vor. Am häufigsten ist der missbräuchliche Einsatz bei Beziehungsdelikten und Selbstötungen. Ca. 24 % aller Suizide werden in der Schweiz mit Schusswaffen begangen, davon deutlich mehr als die Hälfte mit Armeewaffen (Stand 1996)[1].) Seit 1996 wurden die Anzahl der Waffen um 380'000 Stück reduziert.
Uniform
Meist wird im Dienst der Tarnanzug ("TAZ") getragen, das sind Hose und Jacke mit Tarnaufdruck. Mechanisierte Truppen tragen ggf. einen Einteiler, der die Bergung aus Fahrzeugen erleichtert. Dazu kommen als Kopfbedeckung eine Mütze oder Helm (mit Tarnüberzug), oder das Béret (Barett), dessen Farbe von der Truppengattung abhängt.
Die Rang- und Funktionsabzeichen, sind aus Stoff, mit Klett befestigt und werden auf dem Kragen und auf der linken Brust getragen.
Die Ausgangsuniform ("Ausgänger") besteht aus einer hellgrauen Hose mit einem seitlichen schwarzen Streifen von ca. 3 mm. Bei Generalstabsoffizieren ist dieser Streifen ca. 5 cm breit. Höhere Stabsoffiziere (ab "1-Sterne-General") tragen zwei solche schwarze Streifen.
Mobilmachungen
Seit 1907 ist die Bundesversammlung dafür zuständig, den Aktivdienst sowie die Mobilmachung von Teilen oder der gesamten Armee zum Aktivdienst anzuordnen. Nur in dringenden Fällen kann der Bundesrat den Aktivdienst anordnen. Sofern das Aufgebot 4000 Armeeangehörige übersteigt oder länger als drei Wochen dauert, muss unverzüglich die Bundesversammlung einberufen werden, die über die Aufrechterhaltung des Aktivdienstes entscheidet.
Den Rang und die Bezeichnung General (Vier-Sterne-General) gibt es in der Schweizer Armee nur bei einer Kriegsmobilmachung. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt aus den Reihen der Armeeangehörigen (meistens Korpskommandanten, prinzipiell ist auch ein gewöhnlicher Soldat wählbar) einen General als Oberbefehlshaber der Armee. Der Bundesrat bleibt jedoch auch nach der Wahl des Generals die oberste vollziehende und leitende Behörde.
Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 unter der Führung von General Hans Herzog statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee von der Vereinigten Bundesversammlung beschlossen und der germanophile Oberstkorpskommandant Ulrich Wille zum Oberbefehlshaber und General gewählt. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Der frankophone Westschweizer Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Ansonsten wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft seit ihrer Gründung 1848 terrestrisch auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräften konfrontiert.
Ordnungsdienst-Einsätze im Landesinnern
Die Schweizer Armee wurde wiederholt auch zur Niederschlagung von Streiks und Demonstrationen im Inland eingesetzt. Die bekanntesten Einsätze dieser Art waren:
- 1875: Einsatz gegen streikende Arbeiter beim Bau des Gotthardtunnels. Vier Arbeiter werden erschossen, 13 schwer verletzt.
- 1918: Einsatz gegen den Schweizerischen Generalstreik. Insgesamt werden 3 Arbeiter erschossen.
- 1932: Einsatz gegen eine antifaschistische Demonstration in Genf. 13 Demonstranten werden erschossen, 65 weitere verletzt.
Eine vollständige Liste der Einsätze finden sich im Artikel Aktivdienst.
Kontroversen um die Schweizer Armee
Bereits in den späten 50er Jahren bildete sich eine Opposition gegen die damals geplante Aufrüstung der Schweizer Armee mit Kernwaffen. Eine Initiative aus pazifistischen Kreisen wurde 1962, eine weitere Initiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz 1963 von Volk und Ständen abgelehnt. Die Option einer nuklearen Bewaffnung wurde erst ab 1976 mit der Zustimmung des Ständerats zum Atomwaffensperrvertrag endgültig aufgegeben.
In der Zeit des Kalten Kriegs wurde oft in Frage gestellt, ob die Armee bei einem zu erwartenden Atomkrieg überhaupt etwas ausrichten könne.
Seit 1982 verfolgt die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) das Ziel, die Schweizer Armee abzuschaffen. Auf ihre Volksinitiativen hin konnten die Schweizerinnen und Schweizer bereits zweimal über die Auflösung der Armee abstimmen. Bei der ersten Abstimmung 1989 erreichte die GSoA mit 35,6 Prozent Jastimmen einen Achtungserfolg, der massgeblich zu einem Umdenken innerhalb der Armeeführung beitrug. Nach der Reform Armee 95 war das Ergebnis der zweiten Volksabstimmung 2001 mit 23,2 Prozent Ja-Stimmen ein deutlicheres Votum für die Beibehaltung der Armee.
1993 reichte die GSoA mit einer halben Million innerhalb eines Monats gesammelter Unterschriften (notwendig wären hunderttausend) eine Volksinitiative ein um die Anschaffung von 34 F/A-18-Kampfflugzeugen vor das Volk zu bringen. Das Stimmvolk verwarf diese Initiative mit 57,1 Prozent Nein-Stimmen.
Sowohl auf rechtskonservativer, als auch auf linker Seite umstritten sind Einsätze der Schweizer Armee im Ausland. Argumentiert wird auf der Rechten mit der Neutralität der Schweiz und auf der Linken mit einem grundsätzlichen Pazifismus. 2001 vertraten die GSoA und die AUNS die Neinparole bei der Referendumsabstimmung zur möglichen Bewaffnung der im Ausland eingesetzten Truppen. Das Volk nahm die Vorlage des Bundesrates mit 51 Prozent Ja-Stimmen an.
Da es im heutigen Europa seit dem Ende des Kalten Krieges für die Schweiz und Europa keine direkte militärische Bedrohung gibt, wird immer wieder in Frage gestellt, ob die Schweiz überhaupt eine bewaffnete Streitmacht braucht.
Da sehr viele Wehrpflichte bereits bei der Aushebung als untauglich befunden werden (laut einer Meldung auf Tages-Anzeiger-Online vom 12. September 2006[2] wurden 2005 im Zuge der Armeereform XXI 40% der Wehrdienstpflichtigen für untauglich erklärt, wobei diese Zahl seit der Einführung der Reform 2002 kontinuierlich angestiegen ist), wird oft die Frage gestellt, ob Wehrgerechtigkeit noch bestehe bzw. ob das Milizsystem nicht schon ausgehöhlt sei.
Quellen
- ↑ Artikel Blick Online 11.8.2005 Stand: 19.03.2007
- ↑ Artikel Tages-Anzeiger Online vom 12.09.2006 Stand: 19.03.2007
Siehe auch
Commons: Military of Switzerland – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
- Liste der Streitkräfte der Welt
- Schweizer Luftwaffe
- Dienstgrade in der Schweizer Armee
- Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg