Telipinu
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Telipinu war nach Absetzung seines Vorgängers und Schwagers Huzziya I. von etwa 1500 bis 1475 v. Chr. hethitischer Großkönig. Mit ihm ging in unserer Zählung das Alte Reich zu Ende, es folgte das Mittlere.
[Bearbeiten] Telipinus Verfassungsurkunde
Von besonderer Bedeutung ist seine Verfassungsurkunde, deren Regelungen nach zahlreichen Morden und Kämpfen um die Thronfolge die Verhältnisse stabilisierten und die bis zum Ende des Großreichs in Kraft blieb (wenn es auch weiterhin bisweilen zu Usurpationen und Morden kam).
Wurde der König bis zu diesem Zeitpunkt vom bisherigen Regenten designiert und unter Zustimmung der Großen und des Panku (eine Art Ratsversammlung) eingesetzt, wurde die Großkönigswürde jetzt erblich (in der Reihenfolge Sohn der Hauptfrau – Sohn einer Nebenfrau – Mann der Tochter), die Blutgerichtsbarkeit bei Verbrechen des Königs blieb aber weiterhin beim Panku.
Die Urkunde offenbart die Sicht der Hethiter auf die Rolle des Königs als primus inter pares.
[Bearbeiten] Siehe auch
Vorgänger Huzzija I. |
Hethitischer Großkönig ca. 1510–1490? v. Chr. |
Nachfolger Taḫurwaili |
Personendaten | |
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NAME | Telipinu |
KURZBESCHREIBUNG | Hethitischer Großkönig |