Traditionserlass
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Der Traditionserlass regelt offiziell die Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr. Nach ihrem Verständnis wird Tradition als die Überlieferung von Werten und Normen verstanden, die ein verbindendes Element zwischen den Generationen herstelle. Notwendig sei sie, um eine eigene Identität zu sichern.
Der nach wie vor gültige Erlass wurde vom damaligen SPD-Verteidigungsminister Hans Apel im Jahr 1982 erlassen. Mit ihm wurde der erste Erlass aus dem Jahr 1965 abgelöst. Dieser war wiederum nötig geworden, da ohne verbindliche Regelung die Truppe vor Ort selbst hätte bestimmen müssen, in welcher Tradition sie sich sieht.