Verteidigungsminister
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Ein Verteidigungsminister ist das Regierungsmitglied, das das die Streitkräfte betreffende Ressort leitet.
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[Bearbeiten] Geschichte
Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wurde in vielen Staaten das für die Landstreitkräfte zuständige Regierungsmitglied Kriegsminister genannt. Die Seestreitkräfte unterstanden meist einem eigenen Marineminister.
In deutschen Kaiserreich gab es von 1871 bis 1918 für die Landstreitkräfte je einen preußischen, bayerischen, sächsischen und württembergischen Kriegsminister, aber kein entsprechendes Ressort auf Reichsebene. Die Kaiserliche Marine unterstand administrativ dem Staatssekretär des Reichsmarineamts und für den Einsatz dem Oberbefehl des Kaisers. In der Weimarer Republik waren Land- und Seestreitkräfte dem Ressort des Reichswehrministers zugeordnet. Einen Reichskriegsminister gab es nur in der NS-Zeit von 1935 bis 1938.
[Bearbeiten] Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Krieg nicht mehr als Mittel der Politik legitimiert. Die Charta der Vereinten Nationen ließ den Einsatz von Streitkräften nur noch zur Verteidigung zu. Dementsprechend wurde die Bezeichnung Kriegsminister in den meisten Ländern in Verteidigungsminister geändert.
[Bearbeiten] Befehlsmacht
Die Befehlsmacht des Verteidigungsministers über die Streitkräfte ist unterschiedlich geregelt. Während in Deutschland der Bundesminister der Verteidigung Oberbefehlshaber der Streitkräfte im Frieden und auch im Spannungsfall ist, liegt der Oberbefehl in vielen anderen Staaten beim Staatsoberhaupt oder beim Regierungschef. In Deutschland übernimmt der Bundeskanzler den Oberbefehl im Verteidigungsfall gemäß Art. 115a Grundgesetz.