Unverbindliche Preisempfehlung
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Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) ist der Preis, der vom Hersteller im Verkauf an den Endverbraucher empfohlen wird, aber für den Einzelhandel nicht verbindlich ist.
Durch die Deklaration eines Preises (z. B. in der Werbung) als UVP distanziert sich der Werbende von der generellen Gültigkeit des angegebenen Preises.
Unverbindliche Preisempfehlungen gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 1974, seit dem die Festpreisbindung von Markenartikeln aufgehoben wurde.
Bei der Verwendung des Begriffes unverbindliche Preisempfehlung ist in der Werbung eine hohe Sorgfalt anzuwenden, um juristischen Ärger (z. B. in Form von Abmahnungen) zu vermeiden. Insbesondere sollten in der Werbung keine Abkürzungen des Begriffes verwendet werden.