Verfassung des Freistaates Sachsen
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Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist vom 27. Mai 1992. In Kraft trat sie am 6. Juni 1992. Die offizielle Abkürzung ist "SächsVerf". Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung beschlossen.
Vorläufer dieser Verfassung war unter anderem die Verfassung des Freistaates Sachsen von 1920, in der Sachsen als Glied des Deutschen Reiches definiert war.
[Bearbeiten] Weblinks
- Die Verfassung im Wortlaut
- Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 auf documentArchiv.de
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831 auf documentArchiv.de
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