Verkehrsunterricht
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Der Verkehrsunterricht dient der Vermittlung von Verkehrsregeln bzw. der Verkehrssicherheit und hat zwei Bedeutungen
- Der Unterricht von Kindern an Schulen (z.B. mit einer Verkehrspuppenbühne)
- Der Unterricht als hoheitliche Maßnahme.
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[Bearbeiten] Der Verkehrsunterricht an Schulen
An Schulen werden die Kinder die Verkehrsregeln nahe gebracht. Dies kann durch Lehrer oder Beamte der Verkehrspolizei durchgeführt werden.
[Bearbeiten] Der Verkehrsunterricht als Maßnahme
Verkehrsteilnehmer, die nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde nachgeschult werden müssen, können durch die Verkehrspolizei Unterricht auferlegt werden. Im Unterricht wird des Verhaltens im Straßenverkehr (darunter auch Verkehrsregeln) geschult. Der Vorschlag hierfür ergeht zumeist von der Polizei, wobei es einen konkreten Anlass geben muss (schwerwiegende Verstöße oder mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln).
Grundlage ist § 48 Strassenverkehsordnung sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung.
Die Schulung wird gewöhnlich im Frontalunterricht in Gruppen durchgeführt und findet oft in den Abendstunden in einer Sitzung statt. Es ist auch eine Einzelbeschulung möglich. Die Teilnahme ist Pflicht (das Fernbleiben ist gem. § 49 Abs. 4 StVO Nr. 6 bußgeldbewehrt).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
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